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Bundestierschutz: Appell an den Bundeskanzler

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SEHR GEEHRTER HERR BUNDESKANZLER,

Der Ministerrat hat den Entwurf zu einem Bundestierschutzgesetz verabschiedet, das in fast allen wesentlichen Punkten eine Verschlechterung für den Tierschutz gegenüber dem Status quo vorsieht.

Extrem belastende Tierhaltungsformen, wie Käfighaltung von Legehennen in Legebatterien oder die Haltung von Schweinen und Rindern auf Vollspaltenböden ohne Stroh-Einstreu werden durch dieses Gesetz gestattet. Und das, obwohl sie derzeit in vielen Bundesländern Österreichs verboten sind und von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt werden.

Keine der essentiellen Forderungen des Tierschutz-Volksbegehrens wird durch den Gesetzesentwurf erfüllt:

  • Kein Bekenntnis zum Tierschutz in der Verfassung.
  • Keine Lösung des Vollzugsdefizits durch Einrichtung einer Tieranwaltschaft nach dem Vorbild der Volks- bzw. Umweltanwaltschaft.

Herr Bundeskanzler, die Regierung spricht von einem modernen, zukunftsweisenden Gesetz. Doch nicht einmal Bestimmungungen wie zum Beispiel das Verbot der Käfighaltung von Legehennen sind darin zu finden – in unseren Nachbarstaaten Schweiz und Deutschland ist dies schon längst Gesetz. Kann Österreich wirklich nicht mehr erfüllen als die EU-Mindesterfordernisse, an denen auch Länder wie Spanien, Italien und Griechenland gemessen werden?

Es gibt wenig Bereiche, in denen ein dermaßen parteiübergreifender Konsens in der Bevölkerung herrscht – sogar die bäuerliche Bevölkerung stimmt in weiten Teilen mit uns überein.

Herr Bundeskanzler, wir appellieren an Sie, setzen Sie sich über die Partikulärinteressen einzelner Funktionäre und Wirtschaftstreibender hinweg und geben Sie Österreich ein Tierschutzgesetz, das diesen Namen wirklich verdient.


Fakten zum Bundesgesetz

außerdem:

Nutztierhalteverodnungen sind schlechter als schlechtestes Landesgesetz

Zusammenfassung

Tabelle: Verschlechterung durch den Entwurf in den einzelnen Bundesländern

Regieren gegen die Bürger

DIE FAKTEN ZUM GESETZESENTWURF DER REGIERUNG

Keine Forderung des Tierschutz-Volksbegehrens von 1996 ist im Entwurf realisiert:

KEIN TIERSCHUTZ IN DER VERFASSUNG

Die verfassungsrechtliche Anerkennung von Tierschutz als Staatsziel und von der Würde der Tiere ist die wichtigste und am wenigsten verzichtbare Forderung des Tierschutzes für dieses Bundestierschutzgesetz. In Deutschland und der Schweiz, sowie in der Salzburger Landesverfassung ist diese Bestimmung bereits Realität.

KEINE TIERANWALTSCHAFT

Im Tierschutz herrscht ein eklatantes Vollzugsdefizit. Tierschutzgesetze werden nicht kontrolliert und nicht vollzogen. Analog der Volksanwaltschaft oder der Umweltanwaltschaft sollte deshalb nach den Forderungen des Tierschutz-Volksbegehrens eine Tieranwaltschaft dafür sorgen, dass auch im Tierschutz endlich die Gesetze eingehalten werden.

KEINE FINANZIELLE FÖRDERUNG DER TIERSCHUTZARBEIT UND VON TIERHEIMEN

Tierheime nehmen Tiere auf, die ausgesetzt, abgegeben oder beschlagnahmt wurden. Das sind Tiere, für die niemand mehr sorgen will, sozusagen Strandgut der Gesellschaft. Nach dem Tierschutz-Volksbegehren soll die öffentliche Hand Tierheime und Tierschutzarbeit zumindest unterstützen.

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Außerdem:

SCHLUPFLÖCHER BEI DER ANPASSUNG BESTEHENDER BETRIEBE AN DAS GESETZ

Der Rückstand in der Gesetzeslage geht soweit, dass die EU Österreich zwingen muss, den Nutztieren wenigstens einen minimalen Schutz zu gewähren. Doch leider sieht der Entwurf wieder keine fixen Übergangsfristen vor, nach denen die Anpassungen der Betriebe an das Gesetz abgeschlossen sein müssen. Statt dessen wird die Durchführung der durch die EU-Mindestrichtlinien notwendig gewordenen Umbauten erst dann eingefordert, wenn aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen sowieso ein Umbau oder ein völliger Neubau erfolgt.

KEIN REGELMÄSSIGER TIERSCHUTZBERICHT

In dem vorliegenden Entwurf zum Bundestierschutzgesetz ist kein jährlicher oder wenigstens regelmäßig erscheinender Tierschutzbericht vorgesehen, wie das z.B. in Deutschland der Fall ist. Der letzte bundesweite Bericht zu Haltungsformen bei Nutztieren in Österreich stammt aus dem Jahr 1995. Es gibt keine Information über behördliche Maßnahmen zum Vollzug der Tierschutzgesetze.

KEIN VERBANDSKLAGERECHT

Ein Grundproblem im Tierschutzbereich ist, dass niemand in Verfahren wegen Tierquälerei oder anderen Übertretungen des Tierschutzgesetzes Parteienstellung im Namen der betroffenen Tiere bekommt, weil deren Interessen vor dem Gesetz gar nicht existieren. Ein Mittel dagegen, wie es sich z.B. in der Praxis des Konsumentenschutzes bewährt hat wäre ein Verbandsklagerecht. Anerkannten Tierschutzverbänden würde damit das Recht eingeräumt werden, Klagen zu erheben, auch wenn die Behörden bzw. die Staatsanwaltschaft von sich aus nicht aktiv werden.

Leider ist im Gesetzesentwurf auch von diesem nützlichen Rechtsmittel nicht die Rede.

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DER ENTWURF ZUR NUTZTIERHALTEVERORDNUNG IST SCHLECHTER ALS DIE SCHLECHTESTEN LANDESGESETZE

Die Nutztierhalteverordnung zum Bundestierschutzgesetz gibt konkret die Mindestbedingungen vor, unter denen die Nutztiere gehalten werden müssen. In vielen Bereichen der Nutztierhaltung gibt es bereits EU-Mindestrichtlinien. Da diesen Mindestrichtlinien aber auch Länder wie Griechenland und Spanien unterliegen, bei denen der Tierschutz noch völlig unterentwickelt ist, sind diese Bestimmungen naturgemäß minimalistisch und wenig befriedigend. Länder, die sich also genau an die EU-Mindestrichtlinien halten, passen sich an die europäischen Schlußlichter im Tierschutz an.

Der neue Entwurf zur Nutztierhalteverordnung orientiert sich genau an diesen erwähnten EU-Mindestrichtlinien. In Bereichen, wo es keine EU Mindestrichtlinien gibt (z.B. Mastgeflügelhaltung) wird der Standard des schlechtesten Landesgesetzes durch den Entwurf noch radikal verschlechtert (siehe unten).

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KEIN VERBOT DER LEGEBATTERIEN (KÄFIGHALTUNG MIT UNGENÜGENDEM BEWEGUNGSRAUM)

Im Juli 1999 hat das deutsche Verfassungsgericht sinngemäß in seinem Urteil erkannt, was dem Menschenverstand schon längst klar sein mußte:

Die Haltung von Hennen in Käfigen, wo einzelnen Tieren nicht einmal der Platz einer DIN A4 Seite (624 cm2) zur Verfügung steht, IST TIERQUÄLEREI

  • Momentane Situation: Legebatterien sind in 5 Bundesländern (Wien, Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten), sowie in Deutschland und der Schweiz verboten. In 4 Bundesländern bieten sie 550 cm2 Platz pro Huhn im Käfig.
  • EU-Mindestrichtlinie: Die EU schreibt ab 2012 ausgestaltete Legebatterien vor, in denen die Hühner 600 cm2 Platz pro Huhn im Käfig haben. Zusätzlich wird Scharrmaterial, eine Sitzstange und 1 abgetrennter Legebereich gefordert.
  • Entwurf: Legebatterien sollen in ganz Österreich wieder erlaubt werden. Ab 2009 dürfen nur mehr ausgestaltete Legebatterien existieren.

Achtung. In Aussendungen der Regierung wird diese Bestimmung fälschlich als Legebatterieverbot verkauft, allerdings sind Legebatterien mit ausgestalteten Käfigen und weniger Platz pro Tier als die Fläche eines DIN A4 Blattes noch immer Legebatterien und daher Tierquälerei. Auf einem derart kleinen Lebensraum kann ein Lebewesen von der Größe eines Huhns niemals in einer Weise leben, dass es psychisch gesund bleibt.

Auch das viel zitierte Argument einer drohenden Importsubstitution durch Billigproduzenten bei einem erhöhten Tierschutzstandard in Österreich hinkt: die Erfahrungen in der Schweiz haben gezeigt, dass eine qualitätsbewußte, aufgeklärte Bevölkerung sehr wohl den Mehrwert tierschutzgeprüfter Produkte erkennt.

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ERHÖHUNG DER BESATZDICHTE BEI MASTHÜHNERN

  • Momentane Situation: In allen Bundesländern sind maximal 20 Hühner pro m2 erlaubt (in Wien 13)
  • EU-Mindestrichtlinie: keine
  • Entwurf: Es sollen in ganz Österreich 24 Hühner pro m² erlaubt werden.

Die Regierung möchte also den Umstand nutzen, dass es für Masthühner keine EU-Mindestrichtlinien gibt, und erhöht die Besatzdichte um 20%. Dabei bestätigen wissenschaftliche Studien längst, dass die bereits bestehenden Besatzdichten viel zu hoch sind, um auch nur ein minimales Wohlbefinden der Tiere zu ermöglichen. Bei so dicht besetzten Masthallen ist ein Ausmisten der Hallen im Laufe des gesamten Lebens der Tiere unmöglich. Entsprechend müssen die Hühner ununterbrochen in ihrem eigenen Kot leben.

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ERHÖHUNG DER BESATZDICHTE BEI MASTPUTEN

  • Momentane Situation: In allen Bundesländern außer Wien sind 40 kg Truthühner pro m2 erlaubt, in Wien 30 kg Truthühner pro m².
  • EU-Mindestrichtlinie: keine.
  • Entwurf: Es sollen in ganz Österreich 45 kg Truthennen pro m2 und sogar 50 kg Truthähne pro m2 erlaubt werden.

Wieder nutzt die Regierung den Umstand, dass es bei der Mastputenhaltung noch keine EU-Mindestrichtlinie gibt. Die aus dem anglikanischen Raum stammende Putenmast soll sich jetzt auch bei uns in riesigen Mastfabriken mit intensivster Massentierhaltung etablieren, wenn es nach der Regierung geht.

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VOLLSPALTENBÖDEN OHNE STROH FÜR MASTSCHWEINE UND MASTRINDER

Vollspaltenböden sind Böden, die durchgehend mit Spalten versehen sind, durch die der Kot durchfallen bzw. durchgetreten werden soll, um den Betreibern die Arbeit des Ausputzens zu ersparen. Auf Vollspaltenböden kann den Tieren keine weiche, warme Einstreu wie Stroh zur Verfügung gestellt werden, weil dadurch die Spalten verklebt würden.

In der Haltung auf Vollspaltenböden müssen die Tiere ununterbrochen auf dem steinharten Boden leben.

An den Spalten verletzen sie ihre Klauen. Zusätzlich ist gerade für Schweine das permanente Leben über ihrem eigenen Kot eine qualvolle psychische Belastung.

  • Momentane Situation: Vollspaltenböden ohne Stroh sind in Salzburg, Tirol und Wien verboten, sonst überall erlaubt.
  • EU-Mindestrichtlinie: Vollspaltenböden ohne Einstreu sind erlaubt.
  • Entwurf: Österreichweit sollen Vollspaltenböden ohne Einstreu erlaubt werden.

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UNGENÜGENDER PLATZ FÜR MASTSCHWEINE

Der Platz von 1 m x 70 cm, also gerade 0,7 m2 (!), in den Mastbuchten für ein ausgewachsenes Schwein entspricht genau dem Platz, den ein stehendes Schwein einnimmt. Schweinen, sozial und intelligenzmäßig mit Hunden vergleichbar, soll nach diesem Tierschutzgesetz nur der Lebensraum ihrer Körpergröße zur Verfügung stehen – kein Stroh, keine frische Luft, kein Auslauf.

  • Momentane Situation: Für Schweine (bis 110 kg) muß in Tirol 0,8 m2, sowie in Salzburg und Wien jeweils 1 m2 pro Tier zur Verfügung stehen, in den übrigen Bundesländern mindestens 0,7 m2.
  • EU-Mindestrichtlinie: mindestens 0,65 m2 Platz pro Tier
  • Entwurf: Österreichweit nur 0,7 m2 Platz pro Tier

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DAUERANBINDEHALTUNG FÜR MILCHKÜHE

Es ist längst bekannt und unumstritten, dass permanent angekettete Tiere schwer psychisch leiden. Bei Hunden (Kettenhunde) gilt es längst als Tierquälerei und ist verboten.

Nach diesem Entwurf dürften Milchkühe gerade einmal 1/4 der Zeit (90 Tage/Jahr) von der Kette, das heißt 275 Tage im Jahr wären sie ununterbrochen angekettet.

Aber darüber hinaus soll es selbst dafür Ausnahmebestimmungen geben, die eine dauernde Anbindehaltung erlauben.

  • Momentane Situation: Im Burgenland müssen Milchkühe mindestens 2 Stunden pro Woche Auslauf haben, in Tirol 3 Std./Woche oder 120 Tage im Jahr, in Vorarlberg 130 Tage/Jahr und in Wien mindestens 60 Tage/ Jahr. Sonst ist überall die dauernde Anbindehaltung erlaubt.
  • Entwurf: Die dauernde Anbindehaltung für Milchkühe ist in ganz Österreich erlaubt, sofern die Kühe an 90 Tagen im Jahr Auslauf bekommen. Dieser Auslauf darf aber unterbleiben, wenn am Betrieb nicht genügend Platz vorhanden ist oder die Nachbarschaft sich beschweren würde.

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KASTRATION, SOWIE SCHWANZ- UND ZÄHNEKUPIEREN BEI FERKELN DURCH LAIEN OHNE BETÄUBUNG

Diese Eingriffe sind extrem schmerzhaft und traumatisieren die Tiere auf Dauer. Mit diesen Eingriffen soll unterbunden werden, dass sich die Tiere in der Intensivmast der Tierfabriken gegenseitig verletzen. Ein größeres Platzangebot und eine Stroheinstreu könnte hier, wie wissenschaftliche Studien zeigen, bereits Abhilfe schaffen.

Wenn diese Eingriffe vorgenommen werden, dann sollte wenigstens so schonend wie möglich geschehen, d.h. nur durch Tierärzte und unter Betäubung. Großbritannien und Irland verzichten zur Gänze auf eine Kastration, Dänemark, Niederlande und Spanien teilweise.

  • Momentane Situation: In Kärnten dürfen Laien bis zur 4. Lebenswoche ohne Betäubung die Ferkel kastrieren, aber nur bis zum 4. Lebenstag Schwanz und Zähne kupieren. In Salzburg und Vorarlberg ist die Kastration, sowie das Schwanz- und Zähnekupieren nur durch Tierärzte und mit Betäubung erlaubt.In Wien ist das Schwanz- und Zähnekupieren grundsätzlich verboten, die Kastration darf nur ein Tierarzt unter Betäubung vornehmen. In den anderen Bundesländern ist die Kastration, sowie das Schwanz- und Zähnekupieren durch Laien bis zum 7. Lebenstag ohne Betäubung erlaubt.
  • EU-Mindestrichtlinie: Die Kastration, sowie das Schwanz- und Zähnekupieren bei Ferkeln ist durch Laien bis zum 7. Lebenstag ohne Betäubung erlaubt.
  • Entwurf: Österreichweit soll die Kastration, sowie das Schwanz- und Zähnekupieren bei Ferkeln durch Laien bis zum 7. Lebenstag ohne Betäubung erlaubt sein.

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ZUSAMMENFASSUNG

  • Legebatterien sollen in 5 Bundesländern wieder eingeführt und nur gemäß der EU-Mindestanforderung ab 2009 ausgestaltet werden.
  • In der Mastgeflügelhaltung soll die Besatzdichte überall erhöht werden: 20% gegenüber dem schlechtesten Landestierschutzgesetz bei Hühnern und 25% gegenüber dem schlechtesten Landestierschutzgesetz bei Puten.
  • Für Mastschweine wird der Platz auf die EU-Mindestrichtlinie eingeschränkt und damit in 3 Bundesländern reduziert. Zusätzlich werden bundesweit alle Mastschweine auf Vollspaltenböden leben, also auf harten Böden mit Spalten ohne Stroh-Einstreu, eine Verschlechterung gegenüber den Gesetzen in 3 Bundesländern.
  • Die dauernde Anbindehaltung von Milchkühen wird im Gegensatz zu den Landesgesetzen von 4 Ländern erlaubt sein, wenn kein Platz für Auslauf besteht oder sich die Nachbarn beschweren würden.
  • Die Kastration, sowie das Schwanz- und Zähnekupieren bei Ferkeln soll für Laien ohne Betäubung erlaubt werden, obwohl das in 4 Bundesländern verboten ist.

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VERSCHLECHTERUNGEN DURCH DEN ENTWURF IN DEN BUNDESLÄNDERN

Legebatterie

Masthühner

Mastputen

Schweine-

Bucht

Schweine-

Platz

Milchkühe

Eingriffe

Burgenland gleich schlechter schlechter gleich gleich schlechter gleich
Kärnten schlechter schlechter schlechter gleich gleich gleich schlechter
gleich schlechter schlechter gleich gleich gleich gleich
gleich schlechter schlechter gleich gleich gleich gleich
Salzburg schlechter schlechter schlechter schlechter schlechter gleich schlechter
Steiermark gleich schlechter schlechter gleich gleich gleich gleich
Tirol schlechter schlechter schlechter schlechter schlechter schlechter gleich
Vorarlberg schlechter schlechter schlechter gleich gleich schlechter schlechter
Wien schlechter schlechter schlechter schlechter schlechter schlechter schlechter

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REGIEREN GEGEN DIE BÜRGER

Obwohl 86% der Bevölkerung für ein Verbot von Legebatterien sind, will die Regierung sie bundesweit erlauben

Die Regierung ignoriert die Forderungen der Tierschutzvereine und hat sie bis jetzt in keiner Weise in die Erstellung des Tierschutzgesetzes mit einbezogen. Um in Erfahrung zu bringen, wie weit die Österreichischen Tierschutzvereine aber in dieser Frage die Meinung der Bevölkerung repräsentieren, hat der Verein Gegen Tierfabriken (VGT) im Februar 2004 beim Institut für Empirische Sozialforschung (IFES) eine Meinungsumfrage in Auftrag gegeben.

Das eindeutige Ergebnis übertraf alle Erwartungen der Tierschützer:

  • 86% finden ein einheitliches modernes Bundestierschutzgesetz sehr wichtig oder eher wichtig
  • 76% sind für Tierschutz in der Verfassung
  • 71% sind für eine Tieranwaltschaft
  • 86% sind für ein Legebatterieverbot
  • 77% sind für ein Verbot von Vollspaltenböden ohne Einstreu
  • 91% wollen keine Erhöhung der Besatzdichte in der Masthuhnhaltung
  • 88% sind für ein Verbot des Kastrierens oder Kupierens von Ferkeln durch Laien ohne Betäubung

Der Entwurf zum Bundestierschutzgesetz, den die Regierung vorgelegt hat, sieht in all diesen Punkten das Gegenteil vor. Die Regierung will also gegen Mehrheiten von 71% – 76% der Bevölkerung die Forderungen des Tierschutz-Volksbegehrens nicht umsetzen. Und die Regierung will gegen Mehrheiten von 77% – 91% der Bevölkerung Gesetze durchsetzen, die eine Verschlechterung der Situation für die Tiere bedeuten würden.

Es gibt kaum politische Fragen, die parteiübergreifend so eindeutige Mehrheiten kennen. Wenn Österreich eine Demokratie ist, und nicht in Geiselhaft einzelner Partikulärinteressen und Wirtschaftstreibender steht, dann müßten Fragenkomplexe wie Tierschutzgesetze auch von der Mehrheit entschieden werden können.

Bei der IFES Studie, entsprechend der Proportion in der Österreichischen Gesamtbevölkerung, bilden die Landwirte 4% der Befragten. Doch selbst diese Bevölkerungsgruppe ist in allen gestellten Fragen zumindest mit relativer Mehrheit auf Seite des Tierschutzes (außer bei der Tieranwaltschaft und dem Verbot von Vollspaltenböden ohne Stroheinstreu).

Interessanterweise weicht auch die Meinung von ÖVP-WählerInnen nur unwesentlich von derjenigen der Restbevölkerung ab.

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