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Bundestierschutzgesetz – Endlich in greifbarer Nähe

Bilder vom “Tag an dem wir keine Tiere essen”
weitere Informationen zum “Tag an dem wir keine Tiere essen”

Nach jahrzehntelangem Kampf und einem der erfolgreichsten Volksbegehren in der Geschichte der Republik (Tierschutz Volksbegehren 1996) scheint nun der Moment greifbar, in dem auch in Österreich endlich ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz gelten wird. Die Regierungsparteien haben sich zu diesem Projekt verpflichtet, die Opposition unterstützt es seit Jahren.

Den bisherigen Zustand kann man anhand folgender Symptome beurteilen:

  • Kompetenzzersplitterung in der Gesetzgebung: inkl. Salzburger Nutztierschutzgesetz gelten zehn (!!) Landesgesetze, 36 Verordnungen und 600 Paragraphen! In einigen österreichischen Bundesländern sind Legebatterien verboten, in den meisten aber erlaubt.
  • Nur jede 5000ste gemeldete Tierquälerei wird zur Anzeige gebracht, und nur 12 Prozent der zur Anzeige gebrachten Tierquälerei-Vorwürfe führen zu einer Verurteilung!
  • 3,5 Millionen Legehennen – diese repräsentieren etwa 75% aller Legehennen in Österreich – fristen ihr Dasein in Käfighaltung. Den Legehennen in den Käfigen ist weder Bewegung noch Tageslicht gegönnt. Die ihnen im Käfig zur Verfügung stehende Fläche beläuft sich derzeit auf ca. zwei Drittel eines DIN A4-Blattes.
  • Zwar gibt es seit 1988 im Gesetz (ABGB) den Zusatzparagraph 285a, nach dem Tiere keine Sachen sind, allerdings bestimmt der darauf folgende Satz bereits wieder, „dass Tiere normalerweise wie Sachen zu behandeln sind“.

In vielen Ländern der Europäischen Union gelten derzeit strengere Tierschutzgesetze als in Österreich. In der Schweiz, in Deutschland und in Slowenien z.B. ist Tierschutz Teil der Bundesverfassung. Mit der Aussicht auf ein neues Bundestierschutzgesetz für Österreich eröffnet sich jetzt die Möglichkeit, die von der österreichischen Bevölkerung an uns gestellte Erwartung, europaweit die Vorreiterrolle in Sachen Tierschutz zu übernehmen, auch tatsächlich zu erfüllen.

Um dieses Ziel zu erreichen fordert die Plattform United Creatures:

  1. Ein strenges Bundestierschutzgesetz nach Artikel 10 oder 11 der Bundesverfassung Die Kompetenz für die Erstellung des Tierschutzgesetzes samt seiner Verordnungen muss beim Bund liegen.
  2. Das neue Bundestierschutzgesetz muss die Bestimmungen der jeweils strengsten Landestierschutzgesetze übernehmen und deutlich schärfer als die EU-Mindestrichtlinien sein
  3. Die Verankerung des Tierschutzes in der Bundesverfassung

Zusätzliche Informationen:

Ad. 3) Verankerung des Tierschutzes in der Bundesverfassung

Um dem Stellenwert, den der Tierschutz bereits in der Gesellschaft hat, auch juridisch zu entsprechen, übernahm die Salzburger Landesregierung 2001 den Tierschutz als Staatsziel in die Landesverfassung. In Deutschland, aber auch in der Schweiz und in Slowenien, ist der Schutz der Tiere Teil der Bundesverfassung. Tierschutz in die Bundesverfassung in Österreich aufzunehmen, war auch bereits eine der Forderungen des Tierschutz-Volksbegehrens 1996.

Wenn z.B. nur die Freiheit der Kunst oder die Gewerbefreiheit verfassungsmäßig geschützt sind, aber das Wohlergehen und die Würde der Tiere nicht, dann ist in jedem diesbezüglichen Konfliktfall das Ergebnis vorherbestimmt, unabhängig von Überlegungen der Gerechtigkeit oder des allgemeinen Moralempfindens. Eine echte Abwägung des Für und Wider kann erst dann erfolgen, wenn auch der Tierschutz Verfassungsrang hat.

Im Entwurf zum Bundestierschutzgesetz von DDr. Regina Binder, der von der Plattform zum Tierschutz-Volksbegehren „Ein Recht für Tiere“ vorgelegt wurde, und auch von der Plattform United Creatures unterstützt wird, findet sich im §2 (2) folgende Formulierung zur Verfassungsbestimmung:

Tiere besitzen mitgeschöpfliche Würde. Diese ist im Umgang mit Tieren jeder Art und Bestimmung zu achten und findet ihren Ausdruck insbesondere im Recht jedes Tieres auf einen seiner Art entsprechenden Lebensvollzug.

Erst auf Basis dieser Verankerung in der Verfassung kann sich der Tierschutz in der Gesellschaft entfalten und entwickeln. Das äußert sich z.B. in Fragen, ob Tierschutz in den Schulplan aufgenommen wird, ob Tierschutzprojekte gefördert werden, oder ob das Wohlergehen individueller Tiere als Rechtsgut vor dem Gesetz anerkannt wird, um entsprechend gegen andere Rechtsgüter in Konfliktfällen abgewogen werden zu können.

Die Aufnahme von Tierschutz in die Bundesverfassung ist die Basis für die weitere Entwicklung des Tierschutzes in unserer Gesellschaft überhaupt, deswegen ist sie die zentrale Forderung der Plattform United Creatures.

Schlussbemerkung
Wir haben jetzt in Österreich die einmalige Chance, ein modernes und von Altlasten befreites Tierschutzgesetz zu verfassen, das eine Modellwirkung für Osteuropa und die gesamte EU haben kann. Österreich ist in der besonderen Lage, hier eine Vorreiterrolle übernehmen zu können. Diese Chance darf sich die Politik – und damit die österreichische Bevölkerung – nicht entgehen lassen.