1) Werden Sie, bzw. wird ihre Partei die Schaffung eines Bundestierschutzgesetzes (Entwurf von DDr. Regina Binder) unterstützen?
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Ja, selbstverständlich. Wir haben den Entwurf von Frau DDr. Binder als Initiativantrag im Parlament eingebracht und werden für die Ziele, die im Tierschutz-Volksbegehren formuliert wurden, weiterhin vehement eintreten. |
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Haupt: Grundsätzlich ja. Derzeit ist der Tierschutz Ländersache und deshalb äußerst unbefriedigend. Ich habe mich schon als Abgeordneter dafür eingesetzt, dass es ein Bundestierschutzgesetz gibt. Selbstverständlich habe ich das Tierschutzvolksbegehren unterschrieben. |
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Die SPÖ hat sich von Beginn der Diskussion über das Tierschutzvolksbegehren an bis heute für ein Bundestierschutzgesetz ausgesprochen und auch den ersten Entwurf (Antrag 68/A) dafür eingebracht. Jeder Vorschlag wird daher unsere Unterstützung finden, der den Zielsetzungen des Tierschutzvolksbegehrens gerecht wird. Weiters müssen inhaltlich alle Tierschutzorganisationen konsuliert werden. Dies haben auch unsere Vertreter im Parlament mehrfach betont. |
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Wie von Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel dargelegt, ist es das Ziel der ÖVP, den österreichischen Tierschutz mit einem Bundestierschutzgesetz zu stärken. Damit wird es auch gelingen, das hohe österreichische Niveau in Tierschutzangelegenheiten verstärkt in die europäische Diskussion einzubringen. Dementsprechend wollen wir bereits im kommenden Frühjahr ein Bundestierschutzgesetz erarbeiten, was naturgemäß auch zu einer Verfassungsänderung führen wird. |
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2) Wird ein Bundestierschutzgesetz Bedingung für eine künftige Koalition sein? Wird es Eingang in das Koalitionsabkommen finden, falls Ihre Partei an einer künftigen Regierung beteiligt ist?
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Ja. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine Änderung der Bundesverfassung handelt und eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist (es genügt also nicht, dass die Regierungsparteien sich darauf einigen, es sei denn, sie haben eine Zwei-Drittel-Mehrheit). Ferner muss auch der Bundesrat zustimmen. Wir sind aber in jedem Fall gerne bereit, gegenüber FPÖ und ÖVP die Nagelprobe zu stellen (die ÖVP hat bisher jede Einigung für ein Bundestierschutzgesetz blockiert und die FPÖ ist als Regierungspartei umgefallen). Hier muss wahrscheinlich noch weitere Überzeugungsarbeit geleistet werden. |
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Haupt: Im Falle von Koalitionsverhandlungen werde ich noch energischer als bisher alle Tierschutzangelegenheiten zum Verhandlungsgegenstand machen. |
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Selbstverständlich tritt die SPÖ vehement für die Schaffung eines Bundestierschutzgesetzes ein. Erst am Sonntag den 17.11. hat Bundesparteivorsitzender Dr. Alfred Gusenbauer in einer Presseaussendung garantiert, er “werde alles tun, damit es in Österreich endlich zu einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz kommt”. Für die Änderung der Bundesverfassung ist allerdings die Zustimmung der ÖVP notwendig – sowohl im National- als auch im Bundesrat -, um die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit zu erreichen. |
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Es gibt nun diesbezüglich eine 4-Parteien-Einigung. Die Frage des Bundestierschutzes steht damit außer Streit und kann daher in jedes Koalitionsabkommen aufgenommen werden. |
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3) Werden Sie, bzw. wird Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode für die Einrichtung einer Tieranwaltschaft – analog zur Umweltanwaltschaft – in Österreich eintreten?
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Ja, ist ebenfalls Gegenstand unseres Initiativantrages. |
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Haupt: Die Errichtung von Tierschutzanwaltschaften halte ich für unterstützungswürdig. |
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Ja, bereits in unserem ersten Entwurf für ein Bundestierschutzgesetz ist sowohl die Tieranwaltschaft als auch ein Tierschutzbeirat vorgesehen. |
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Im Rahmen einer parlamentarischen Enquete zur Erarbeitung der Grundsätze des Bundestierschutzgesetzes, zu der neben Vertretern der Länder und der Sozialpartner auch Tierschutzexperten geladen sein werden, soll auch über diese Frage beraten werden. |
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4) Werden Sie, bzw. wird Ihre Partei für die Einführung der Verbandsklage für Tierschutzverbände eintreten?
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Ja. Eine Verbandsklage für Nichtregierungsorganisationen ist z.B. auch in der Aarhus Konvention verankert, die Österreich umsetzen muss. Insoferne wird dies die Durchsetzbarkeit einer Verbandsklage auch für Tierschutzverbände erleichtern. |
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(Antwort Fage 4 + 5)
Haupt: Tierschutzverbände sollten in schwerwiegenden Fällen von Tierquälerei die Möglichkeit zu Verbandsklagen haben. |
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gemeinsam mit Frage 5 beantwortet:
Ja, es muss möglich sein, dass auch Verbandsklagen von Tierschutzorganisationen eingebracht werden können, zumal wir von einem verantwortungsvollem Umgang mit diesem Instrument durch die Tierschutzvereine ausgehen. |
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Es gibt bereits jetzt Anzeigepflichten von Tierärzten im Rahmen der neu geschaffenen Tiergesundheitsdienste, wenn sie grobe Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen orten. |
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5) Sehen Sie in diesem Zusammenhang eine rechtliche Schieflage, daß zwar Tiereigentümer im Eigeninteresse gegen staatliche Entscheidungen Rechtsmittel erheben können, während das gleiche Recht bisher dem organisierten Tierschutz versagt geblieben ist, weil Tiere keine gesetzlich anerkannten Vertreter hatten, die ihre Interessen treuhänderisch wahrnehmen?
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Ja. Deshalb treten wir auch für die Einrichtung einer Tieranwaltschaft ein, die die Interessen der Tiere wahrnehmen soll. |
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(Antwort Fage 4 + 5)
Haupt: Tierschutzverbände sollten in schwerwiegenden Fällen von Tierquälerei die Möglichkeit zu Verbandsklagen haben. |
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siehe Antwort Frage 4 |
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Der Tierschutz in Österreich ist – auch im internationalen Vergleich – auf hohem Niveau und wird durch die Schaffung einer starken Drehscheibe auf Bundesebene, wie von Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel vorgeschlagen, weiter gestärkt. Ein guter rechtlicher Rahmen, Aufklärung und Information sind die besten Garanten für ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und Tier. |
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6) Werden Sie, bzw. wird Ihre Partei die Aufnahme des Tierschutzes in die österreichische Bundesverfassung unterstützen?
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Ja, ist Gegenstand unseres Initiativantrages. |
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Haupt: Ich befürworte die Aufnahme des Tierschutzes in die Bundesverfassung analog dem Umweltschutz. |
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Unsere Kernforderung ist die Schaffung eines Bundestierschutzgesetzes mit der Umsetzung strenger und moderner Tierschutzstandards. Allein die Tatsache, den Tierschutz in den Verfassungsrang zu erheben, ändert nichts an den vielfach ungenügenden Tierschutzstandards an sich und an den Detailregelungen der Landestierschutzgesetzes. Erst wenn wir strenge und moderne Normen gesetzlich festgeschrieben haben, welche österreichweit Geltung haben, können wir etwaigen weiteren Schritten, etwa diese in den Verfassungsrang zu erheben, durchaus näher treten. |
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Die Notwendigkeit einer Verankerung in der Bundesverfassung wird im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der neuen Tierschutzkompetenz zum Bundestierschutzgesetz geklärt werden. |
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7) Welche Initiativen werden Sie ergreifen, daß Tiere künftig nicht mehr als Sachen qualifiziert werden?
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Schaffung eines Bundestierschutzgesetzes, wo Tiere als leidensfähige Lebewesen gelten sollen. |
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Haupt: Laut § 285a des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) sind Tiere keine Sachen. Und das sollte auch der Maßstab für unser Verhältnis zu den Tieren, die unsere Mitgeschöpfe sind, sein. Als solche sind sie zu respektieren. |
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Während konservative Kreise Tiere tendenziell als Produktionsmittel bzw. subventionierte Handelsobjekte sehen, ist die Haltung der SPÖ gegenüber Tieren vor allem auch von ethischen und moralischen Grundsätzen geprägt. Weiters ist bereits im § 285a des ABGB festgehalten: “Tiere sind keine Sachen…” (Bundesgesetz vom 10. März 1988). |
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§ 285a des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches legt fest, dass Tiere keine Sachen sind und durch besondere Gesetze geschützt werden. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur dann und insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen. Ansonsten verweisen wir auf das ÖVP-Grundsatzprogramm: “Alles Lebendige ist von anderem Lebendigen abhängig und ein Wert an sich.” |
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8) Werden Sie auf europäischer Ebene dafür eintreten, den Tierschutz als eigenständiges Gemeinschaftsziel in den EU-Vertrag aufzunehmen?
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Ja. Auf EU-Ebene setzen wir uns ein für die Verankerung des Status der Tiere als “fühlende und leidensfähige Lebewesen im Primärrecht der EU. |
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Haupt: Meine Bemühungen auf Regierungsebene haben dazu geführt, dass Verbesserungen des Tierschutzes in die Agrarverhandlungen der EU eingeflossen sind. Dass diese Bemühungen auch wirksam umgesetzt werden, bedarf es des besonderen Augenmerks der freiheitlichen Parlamentarier und Regierungsmitglieder. Das Ziel, welches wir erreichen wollen, sind einheitlich hohe Tierschutzstandards in der EU. Das muss auch für die EU-Beitrittswerber gelten. |
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Eine solche Zielsetzung ist durchaus begrüßenswert. Wir erhoffen uns dadurch eine stärkere Gewichtung der EU-Politik in Richtung einer ethisch-moralischen Ansicht. Diese Zielsetzung wäre eine Hilfe gegen die industrielle Massentierhaltung und für mehr Tier- und auch Verbraucherschutz. |
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Eine erste Initiative in diese Richtung wurde bereits von Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel (damals als Außenminister) gesetzt: Der Amsterdamer Vertrag enthält ein “Protokoll über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere”. Damit ist die Materie Tierschutz im EG-Primärrecht verankert! |
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9) Werden Sie im Rahmen der Überarbeitung der EU-Transport-Richtlinie 95/29/EC für ein uneingeschränktes 8-Stunden-Transportlimit für “Schlacht- und Mastvieh” eintreten?
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Ja, wir sind für eine Abschaffung der Langzeit-Lebendtiertransporte (8-Stunden-Limit für Schlacht- und Zuchttiere); ein diesbezüglicher Antrag wurde ebenfalls von der Tierschutzsprecherin der Grünen, Madeleine Petrovic vorgelegt. |
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(Antwort Frage 9 + 10)
Haupt: Wir Freiheitliche waren immer für eine Verschärfung der Tiertransportbestimmungen. Internationale Transporte von Lebendschlachtvieh lehnen wir grundsätzlich ab. Deshalb sind wir auch für die Streichung von Förderungen für Lebendtiertransporte. Ebenso sollten die Transportstrecken im Inland verkürzt werden. |
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Die SPÖ ist grundsätzlich dagegen, dass Schlachtvieh lebend quer durch Europa gekarrt werden. Es sind daher nur die strengsten Regeln einzufordern. Solange allerdings der Tiertransport ausserdem noch subventioniert wird, wird es keine zufriedenstellende Regelung geben. Unser MEP Herbert Bösch hat deshalb vor wenigen Tagen alle EU-Agrar- und Finanzminister aufgefordert, die im EU-Parlament am 24.10.2002 beschlossene Halbierung der Exporterstattungen für Lebendtiertransporte im Budget 2003 auf Ratsebene zu unterstützen und langfristig für eine völlige Streichung der Exporterstattungen einzutreten. |
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Es gibt eindeutige Aussagen von Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer in dieser Frage. Wir wollen keine unzumutbar langen Tiertransporte! |
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10) Werden Sie für die Streichung der Exportsubventionen für “Lebendvieh” eintreten, um die tierquälerischen Tiertransporte zu stoppen.
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Ja. Seit Jahren kämpfen wir für eine Abschaffung dieser Subventionen. Ein grüner Entschließungsantrag hat übrigens dazu geführt, dass ein Vier-Parteien-Entschließungsantrag zustande kam, wonach der österreichische Landwirtschaftsminister auf EU-Ebene gegen die Subventionen für Lebendtierexporte stimmen muss. |
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(Antwort Frage 9 + 10)
Haupt: Wir Freiheitliche waren immer für eine Verschärfung der Tiertransportbestimmungen. Internationale Transporte von Lebendschlachtvieh lehnen wir grundsätzlich ab. Deshalb sind wir auch für die Streichung von Förderungen für Lebendtiertransporte. Ebenso sollten die Transportstrecken im Inland verkürzt werden. |
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siehe Frage 9. |
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Wir wollen Verbesserungen im Bereich der Tiertransporte: Erstattungen von Lebendschlachtviehexporten sollen abgeschafft werden. |
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11) Werden Sie Vorschläge einer Neuordnung des europäischen Agrarsystems unterstützen, die eine Entkoppelung der Direktzahlungen von der Tieranzahl und der Produktionsfläche vorsehen?
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Wir unterstützen die Reformvorschläge Fischlers, die diese Entkoppelung und die Bindung der Direktzahlungen an eine ökologische Produktion und den Tierschutz vorsehen. |
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(Antwort Frage 11 + 12)
Haupt: Es ist bemerkenswert, dass die EU in einer Neuordnung des Agrarsystems von den Direktzahlungen abgeht, die sich an der Tieranzahl und an der Größe der Produktionsflächen orientieren. Für uns sind Agrarfabriken inakzeptabel. Deshalb begrüße ich die Neuordnung des Förderwesens, welches sich mehr an Qualität als an Quantität ausrichtet. |
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Selbstverständlich, in diesem Zusammenhang möchte die SPÖ auch auf ihr
Landwirtschaftsprogramm “Die Landwirtschaft geht uns alle an”:
http://www.spoe.at/news/download/positionen/Landwirtschaftsprogramm0601.pdf
verweisen.
Darüber hinaus hat sich unser SPÖ-Klubobmann Josef Cap deutlich für eine grundsätzliche Reform der Agrarpolitik und auch für die langfristige Abschaffung der Direktzahlungen ausgesprochen (PK vom 10.10.2002). |
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Diese Vorschläge sind nicht zielführend. Wir wollen ein Koppelung zwischen Tieranzahl und Produktionsfläche. Im österreichischen Umweltprogramm ÖPUL wird diese Koppelung erfolgreich angewandt, um die Tierbestände pro Flächeneinheit in einem umweltverträglichen Maß zu halten. |
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12) Halten Sie ein Bonussystem für tierschutzgerechte und umweltgerechte Landwirtschaft für sinnvoll?
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Wenn Sie darunter verstehen, dass Agrarförderungen an ökologische und Tierschutzauflagen gebunden werden sollen, ja. |
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(Antwort Frage 9 + 10)
Haupt: Es ist bemerkenswert, dass die EU in einer Neuordnung des Agrarsystems von den Direktzahlungen abgeht, die sich an der Tieranzahl und an der Größe der Produktionsflächen orientieren. Für uns sind Agrarfabriken inakzeptabel. Deshalb begrüße ich die Neuordnung des Förderwesens, welches sich mehr an Qualität als an Quantität ausrichtet. |
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Tierschutz- und umweltgerechte Regelungen sollten für alle in der Landwirtschaft Tätigen Standard und nicht Ausnahme sein, die Speerspitze dafür ist der Biolandbau. Daher fordern wir eine Biooffensive für die Landwirtschaft in Österreich. |
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Ein solches Bonussystem ist zu begrüßen und wird im Rahmen des österreichischen Umweltprogramms ÖPUL bereits praktiziert. |
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13) Werden Sie Auffangstationen für gestrandete Tiere gesetzlich verankern und für deren Finanzierung öffentliche Mittel einplanen?
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Ja. Auch einen diesbezüglichen Antrag haben die Grünen schon vor Jahren eingebracht. |
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Haupt: Sogenannte Auffangstationen werden derzeit vor allem durch Spenden aus der Bevölkerung erhalten. Ich bin allerdings dafür, dass hier auch öffentliche Mittel Verwendung finden sollten. Im Rahmen eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes sollten Auffangstationen eine gesetzliche Verankerung erfahren. |
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Das Bundesland Wien hat beispielsweise bereits über eine entsprechende Aufwandsentschädigung mit dem Wiener Tierschutzverein verhandelt. Wien hat damit gezeigt, dass der gesetzliche Auftrag nicht einfach an private Vereinigungen abgeschoben wird, sondern auch finanziell abgegolten werden muss. Dieses Vorgehen könnte durchaus Vorbildwirkung für alle Bundesländer haben. |
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Die Tierschutzhäuser arbeiten in ganz Österreich hervorragend und leisten einen wertvollen Dienst. In diesem Bereicht gibt es selbstverständlich Zuwendungen der öffentlichen Hand. Wir wollen, dass die Tierschutzhäuser in Zukunft ihre Leistungen erbringen können. |