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Pressekonfernz von United Creatures vom 13. November 2002:
Tierschutz konfrontiert Politik mit Forderungen








Last Update: 23.09.2002

Pressegespräch
Stellungnahmen des Tierschutzes
Text der Erklärung des Tierschutzes + Liste der unterzeichnenden Organisationen
Text der unterzeichneten Garantieerklärungen

Pressegespräch

Tierschutz konfrontiert Politik vor der Wahl mit Forderungen:
Bundestierschutzgesetz und Tierschutz in die Verfassung

v.l.n.r.: Dr. Bernd Haberditzl (Tiroler Tierschutzverein), Gerda Matias (IBT - EIN Recht für Tiere), Michael Aufhauser (Stiftung für Tierrechte), Loucie Loube (Wiener Tierschutzverein), Dr. Martin Balluch (VGT - Verein gegen Tierfabriken), Mag. Ulrike Sima (SPÖ), Dr. Udo Grollitsch (FPÖ)

Beim Pressegespräch am 13. November im Restaurant Hansen in der Wiener Innenstadt konfrontierten 40 Tierschutzvereine in noch nie da gewesener Einigkeit die Politik mit den Forderungen nach einer Tieranwaltschaft, einem einheitlichen Bundestierschutzgesetz und der Erhebung von Tierschutz in die Bundesverfassung. Vertreter der SPÖ, der FPÖ und der Grünen unterschrieben eine Garantieerklärung, dass die jeweilige Partei ein Bundestierschutzgesetz in eine etwaige Koalitionsvereinbarung aufnehmen wird.

Mag. Ulrike Sima von der SPÖ, Dr. Madeleine Petrovic von den Grünen und Dr. Udo Grollitsch von der FPÖ erklärten einhellig, dass die ÖVP bisher an der Verhinderung der Tierschutzforderungen schuld ist. Die Vertreter der 3 Parteien erklärten nicht nur, dass sie persönlich bei einer etwaigen Abstimmung im Parlament für die Schaffung eines Bundestierschutzgesetzes, für die Verankerung von Tierschutz als Rechtsgut im Verfassungsrang und für die Einrichtung einer Tieranwaltschaft zur Wahrnehmung der Interessen der Tiere stimmen werden. Zusätzlich garantierten alle 3 Politiker auch, dass sie massiv und öffentlich dafür eintreten werden, dass ihre jeweilige Partei bei einer Abstimmung im Parlament in diesen 3 Fragen für den Tierschutz stimmen wird.

Ein Tierschutzsprecher der ÖVP war für dieses Pressegespräch nicht zu bekommen. Die Bundeszentrale der ÖVP nannte zunächst eine Reihe verschiedener Namen, die sich aber alle entweder nicht verantwortlich fühlten oder nicht mehr für die Partei aktiv waren. Zuletzt erklärte sich der Nationalratsabgeordnete für die ÖVP Nikolaus Prinz immerhin für Tierschutz zuständig, weigerte sich aber bei dieser Veranstaltung teilzunehmen.

Dr. Martin Balluch (VGT- Verein gegen Tierfabriken), Mag. Ulrike Sima (SPÖ), Dr. Madeleine Petrovic (Die Grünen)

Es sprachen ...

für den Tierschutz:

  • Michael Aufhauser, Gut Aiderbichl, Stiftung für Tierrechte
  • Lucie Loube, Wiener Tierschutzverein
  • Dr. Martin Balluch, Verein gegen Tierfabriken
  • Gerda Matias, Ein Recht für Tiere
  • Dr. Bernd Haberditzl, Tiroler Tierschutzverein

für die politischen Parteien:

  • Dr. Madeleine Petrovic, Die Grünen
  • Mag. Ulli Sima, SPÖ
  • Dr. Udo Grollitsch, FPÖ
  • Nikolaus Prinz, ÖVP (abgesagt)

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Stellungnahmen des Tierschutzes

Gerda Matias - IBT, Ein Recht für Tiere

Im Jahr 1996 fand in Österreich ein Tierschutzvolksbegehren statt, das vom Internationalen Bund der Tierversuchsgegner (IBT) - EIN Recht für Tiere, initiiert worden war. 460.000 BürgerInnen unterzeichneten. Danach tagten in mehr oder minder regelmäßigen Abständen parlamentarische Unterausschüsse, ehe das Thema während der jetzt auslaufenden Legislaturperiode endgültig in den Schubladen des Hohen Hauses verschwand.

Keine einzige der Forderungen von damals wurde erfüllt, der Wunsch vieler ÖsterreicherInnen nach mehr Recht und Humanität für Tiere schlichtweg ignoriert. Für den IBT haben die Anliegen von 1996 auch sechs Jahre danach nichts an Gültigkeit verloren. Wir treten weiterhin konsequent für die folgenden Punkte ein:

  • Einheitliche Tierschutzbestimmungen in einem Bundestierschutzgesetz
  • Einrichtung einer Tieranwaltschaft
  • Zurverfügungstellung staatlicher Mittel für Auffangstationen o.ä.
  • Tierschutz in den Verfassungsrang zu erheben; ähnlich wie in Deutschland als "Staatsziel" zu definieren.

Gerda Matias, Präsidentin des IBT: "Das Vertrauen der österreichischen WählerInnen wurde bisher auf eine harte Probe gestellt. Die Politik hat akuten Handlungsbedarf, diese unzumutbare Säumigkeit bzw. Verschleppungstaktik in Sachen Tierschutz loszuwerden. Nicht zuletzt auch daran wird die Qualität einer künftigen Bundesregierung bemessen werden."

Dr. Martin Balluch - VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN

Für ein Bundestierschutzgesetz und Tierschutz in die Verfassung
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hat sich Zeit seines Bestehens - seit bereits über 10 Jahren - für ein einheitliches Bundestierschutzgesetz und für die Erhebung von Tierschutz in die Bundesverfassung stark gemacht. Die 18.000 Mitglieder des VGT unterstützen diese Position einhellig. Allein in den letzten 2 Monaten erhielt der VGT über 10.000 Unterschriften einer Erklärung (siehe Beilage) zugesandt, in der die Unterzeichner feststellen, dass sie ihre Wahlentscheidung davon abhängig machen, ob eine Partei die Aufnahme von Tierschutz in die Verfassung unterstützt oder nicht.

Ein Bundestierschutzgesetz ist Voraussetzung für Tierschutz in der Verfassung. Dass der Schutz von Tieren in der Verfassung festgelegt werden soll, ist u. a. deshalb so wesentlich, weil Tiere bis heute vor dem Gesetz als Sachen gelten. Als Sachen haben Tiere keine staatlich anerkannte Interessensvertretung, sondern Tierschutz ist nur private Eigeninitiative einiger Idealisten. Als Sachen haben Tiere keinerlei Rechte wie z.B. das Recht auf Nothilfe, d.h. wer eine Tierquälerei beobachtet darf nicht einmal eingreifen und sie verhindern. Solange Tiere als Sachen gelten, kann der Vollzug von Tierschutzgesetzen nicht eingeklagt werden, sondern bleibt im Ermessen einzelner Behördenvertreter, die erfahrungsgemäß wenig Aktionsbereitschaft zeigen.

Tierschutz in der Bundesverfassung würde dem Tierschutz gesellschaftlich endlich jenen Stellenwert geben, den er bei der Mehrheit der Bevölkerung bereits hat. Tierschutz könnte von den politisch Verantwortlichen nicht mehr als soziales Randthema betrachtet und bagatellisiert, oder als politisches Thema nicht ernst genommen, werden.

Dr. Bernd Haberditzl - Tiroler Tierschutzverein

Warum bundeseinheitliches Tierschutzgesetz ?
Zu den bereits bekannten Argumenten möchte ich noch eine Überlegung hinzufügen: Es ist eine Tatsache, dass die Grundrechte je stärker missachtet werden, je kleiner die für die Vollziehung zuständige Verwaltungseinheit ist. Nach unserer Erfahrung wollen Gemeinden vielfach von einer Versammlungsfreiheit und dem Recht auf freie Meinungsäußerung nichts wissen und bekämpfen es durch Einschüchterung und gesetzwidrige Verwaltungsakte. Vergleichbares gilt für den Tierschutz und noch mehr für die Tierrechte. Während aber für die menschlichen Grundrechte gottlob weder Gemeinden noch Länder zuständig sind, sind die Tiere der Entscheidungsgewalt jener ausgeliefert, die gleichzeitig unmittelbare Interessenvertreter der Ausbeuter sind. Diese Unmittelbarkeit würde ein Bundes-Tierschutzgesetz mildern. Der erste Schritt zur Besserung ist Einsicht. So kann der § 285 a des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches gesehen werden, der Tiere als Nichtsachen, also unausgesprochen als Personen betrachtet (was anderes gibt es nicht), auf die aber die Sachenbestimmungen anzuwenden sind. Das ist die präzise Umschreibung für Sklaverei. Aber selbst Menschensklaven hatten gewisse Rechte, Tiere sind immer noch vollkommen rechtlos. Deshalb müssen die Tierschutzgesetze nicht vollzogen werden.

Warum Tierschutz in die Verfassung ?
Weil es nicht möglich sein soll, dass verfassungsmäßig garantierte Grundrechte zum Quälen von Tieren missbraucht werden. Derzeit ist es erlaubt im Namen der Freiheit der Kunst und der Religionsausübung kultische und unterhaltsame Tierquälereien zu veranstalten. Auch der Zirkus zählt dazu. Außerdem ist es ein unlösbarer Widerspruch, Tiere als emotions- und leidensfähige Mitgeschöpfe zu bezeichnen (z.B. Tiroler Tierschutzgesetz), ihnen aber keine verfassungsmäßig verankerten Rechte zu geben. Denn jedes Recht findet seine Wurzel in der staatlichen Verfassung. Ohne Verfassungsrecht auch kein einfaches Recht. Aus diesem Grunde müssen Tierschutzgesetze nicht vollzogen werden, weil Tiere rechtlos sind.

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Gemeinsame Erklärung des Tierschutzes in Österreich

Wir, die unterzeichnenden Tierschutz-/Tierrechtsvereine und -initiativen, erklären hiermit einstimmig, dass wir von einer neuen Bundesregierung die Schaffung einer Tieranwaltschaft, die Einführung eines Bundestierschutzgesetzes und die Erhebung von Tierschutz in den Rang der Bundesverfassung erwarten.

Wir fordern hiermit die Vertreter aller politischen Parteien auf, öffentlich zu diesen zentralen Fragen des Tierschutzes Stellung zu beziehen:

1. werden Sie, bzw. Ihre Partei, in der nächsten Legislaturperiode für die Einrichtung einer Tieranwaltschaft analog der Umweltanwaltschaft in Österreich, oder der Tieranwaltschaften in manchen Bundesländern Deutschlands oder Kantonen der Schweiz eintreten?

2. werden Sie, bzw. Ihre Partei, in einer Abstimmung im Nationalrat die Schaffung eines Bundestierschutzgesetzes unterstützen?

3. werden Sie, bzw. Ihre Partei, in einer Abstimmung im Nationalrat für die Erhebung des Tierschutzes in die Bundesverfassung stimmen?

Diese Forderungen wurden auch im letzten Tierschutzvolksbegehren von 460.000 Menschen unterschrieben, ohne dass die Politik bisher darauf reagiert hätte. In unserem Nachbarland Deutschland hingegen gibt es nicht nur ein Bundestierschutzgesetz, sondern seit dem 17. Mai 2002 hat Tierschutz Verfassungsrang.

Wir, die österreichischen Tierschutz-/Tierrechtsvereine und -initiativen, werden in unseren Publikationen und unseren Mitgliederaussendungen deutlich von Ihrer Antwort auf diese Fragen berichten. Unsere Mitglieder und die Öffentlichkeit haben so die Möglichkeit zu erkennen, wer die Anliegen vertritt, die ihnen am Herzen liegen. Tierschutz ist sehr vielen Menschen in unserem Land wichtig. Bedenken Sie bitte, dass das Ergebnis der anstehenden Nationalratswahl durchaus von Ihrer Position in diesen Fragen abhängen kann.

Liste der 40 unterzeichnenden Organisationen:

  • Animals-Help-Europa, 5440 Golling, Obergäu 285
  • Arbeitsgemeinschaft Papageienschutz, 1090 Wien, Marktgasse 62/2/9
  • ave - arbeitskreis vegane ernährungswissenschafterInnen, 7091 Breitenbrunn, Zum Seeblick 17
  • Bundesverein der Tierbefreier Österreichs, 8052 Graz, Neupauerweg 29b
  • Bundeszentrale der Tierversuchsgegner, 1030 Wien, Radetzkystr. 21
  • Dachverband der oö Tierschutzorganisationen, 4872 Frankenburg, Endriegel 7
  • Ein Recht für Tiere, 1030 Wien, Radetzkystr. 21
  • For Animals, 8026 Graz, Postfach 36
  • Förderkreis für Tierrechte - Michael Aufhauser, 5020 Salzburg, Johannes-Filzer-Str. 5
  • Freiland, Verband für ökologisch-tiergerechte Nutztierhaltung und gesunde Ernährung, 1080 Wien, Wickenburgg. 14
  • Gesellschaft für humane Nutztierhaltung, 8017 Graz, Postfach 1
  • Humanitas, Verein für Tierrechte und Naturschutz, 6866 Andelsbuch, Postfach 13
  • Internationaler Bund der Tierversuchsgegner, 1030 Wien, Radetzkystr. 21
  • Juristen für Tierrechte c/o IBT, 1030 Wien, Radetzkystr. 21
  • Kaninchenhilfe Österreich, 2224 Sulz, Erdpress 76
  • Landestierschutzverein für Steiermark, 8020 Graz, Kapaunplatz 1
  • Landestierschutzverein Kärnten, 9020 Klagenfurt, Judendorfer Str. 46
  • LebeGesund, Natur-Versand GmbH, 1120 Wien, Hetzendorfer Str. 24/2/5
  • OÖ Landestierschutzverein und Verein für Naturschutz, 4040 Linz, Mostnystr. 16
  • Österreichische Tierwacht, 6122 Fritzens, Ried 4a
  • Österreichische Vegetarier Union, 8017 Graz, Postfach 1
  • RespekTiere, 5020 Salzburg, Pezoltgasse 24
  • Salzburger Katzensitterclub, 5020 Salzburg, St.-Julien-Str. 27
  • Striking Angels, www.anti-pelz.at
  • Stumme Brüder Stiftung, FL-9490 Vaduz, J.Rheinbergerstr. 18
  • Tierhilfswerk Austria, 1060 Wien, Capistrang. 3/4
  • Tierparadies Schabenreith, 4562 Steinbach am Ziehberg 23
  • Tierrechtsverein Canis, 1060 Wien, Joanellig. 8/12
  • Tierrettung Österreich, 4030 Linz, Dauphinestr. 31/1/10
  • Tierschutz Aktiv Tirol, 6010 Innsbruck, Postfach 137
  • Tierschutzverein Bad Ischl, 4820 Bad Ischl, Mitterweissenbach 1
  • Tierschutzverein f. Stadt und Land Salzburg, 5020 Salzburg, Karolingerstr. 13a
  • Tiroler Tierschutzverein, 6020 Innsbruck, Postfach 541
  • Vegane Gesellschaft Österreich, 1050 Wien, Gartengasse 19a/29
  • Verein der Tierfreunde Mattighofen, 5230 Mattighofen, Stadtplatz 62
  • Verein gegen Tierfabriken, 1140 Wien, Waidhausenstr. 13/1
  • Verein "Sirius", Lebens- und Sozialberatung, Mensch-Tier-Beziehung, 3390 Melk, Spielberg 30
  • Wiener Tierschutzverein, 2331 Vösendorf, Triesterstr. 368
  • WissenschafterInnen für Tierschutz und Tierrechte, 1040 Wien, PaulanerGasse 16/47
  • Zentralverband der Tierschutzvereine Österreichs, 1030 Wien, Radetzkystr. 21

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Garantieerklärung

Ich erkläre hiermit, dass

a) ich bei einer Abstimmung im Parlament für die Schaffung eines Bundestierschutzgesetzes, die Verankerung des Tier- und Umweltschutzes als Rechtsgüter im Verfassungsrang und die Einrichtung einer Tieranwaltschaft zur Wahrnehmung der Interessen der Tiere stimmen werde,

b) meine Partei im Falle einer Regierungsbeteiligung ein Bundestierschutzgesetz in die Koalitionsvereinbarung aufnehmen und ehest möglich in der kommenden Legislaturperiode umsetzen wird,

c) ich bei einer Abstimmung im Parlament massiv und öffentlich dafür eintreten werde, dass meine gesamte Partei für ein Bundestierschutzgesetz, die Einrichtung einer Tieranwaltschaft und Tierschutz im Verfassungsrang stimmen wird.

gezeichnet von:

  • Mag. Ulrike Sima (SPÖ)
  • Dr. Madeleine Petrovic (Die Grünen)
  • Dr. Udo Grollitsch (FPÖ)

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