Pressegespräch
Tierschutz konfrontiert Politik
vor der Wahl mit Forderungen:
Bundestierschutzgesetz und Tierschutz in die Verfassung
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v.l.n.r.: Dr. Bernd Haberditzl (Tiroler Tierschutzverein), Gerda Matias (IBT
- EIN Recht für Tiere), Michael Aufhauser
(Stiftung für Tierrechte), Loucie Loube
(Wiener Tierschutzverein), Dr. Martin Balluch
(VGT - Verein gegen Tierfabriken), Mag. Ulrike
Sima (SPÖ), Dr. Udo Grollitsch (FPÖ)
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Beim Pressegespräch am 13. November im Restaurant
Hansen in der Wiener Innenstadt konfrontierten 40
Tierschutzvereine in noch nie da gewesener Einigkeit
die Politik mit den Forderungen nach einer Tieranwaltschaft,
einem einheitlichen Bundestierschutzgesetz und der
Erhebung von Tierschutz in die Bundesverfassung. Vertreter
der SPÖ, der FPÖ und der Grünen unterschrieben
eine Garantieerklärung, dass die jeweilige Partei
ein Bundestierschutzgesetz in eine etwaige Koalitionsvereinbarung
aufnehmen wird.
Mag. Ulrike Sima von der SPÖ, Dr. Madeleine
Petrovic von den Grünen und Dr. Udo Grollitsch
von der FPÖ erklärten einhellig, dass die
ÖVP bisher an der Verhinderung der Tierschutzforderungen
schuld ist. Die Vertreter der 3 Parteien erklärten
nicht nur, dass sie persönlich bei einer etwaigen
Abstimmung im Parlament für die Schaffung eines
Bundestierschutzgesetzes, für die Verankerung
von Tierschutz als Rechtsgut im Verfassungsrang und
für die Einrichtung einer Tieranwaltschaft zur
Wahrnehmung der Interessen der Tiere stimmen werden.
Zusätzlich garantierten alle 3 Politiker auch,
dass sie massiv und öffentlich dafür eintreten
werden, dass ihre jeweilige Partei bei einer Abstimmung
im Parlament in diesen 3 Fragen für den Tierschutz
stimmen wird.
Ein Tierschutzsprecher der ÖVP war für
dieses Pressegespräch nicht zu bekommen. Die
Bundeszentrale der ÖVP nannte zunächst eine
Reihe verschiedener Namen, die sich aber alle entweder
nicht verantwortlich fühlten oder nicht mehr
für die Partei aktiv waren. Zuletzt erklärte
sich der Nationalratsabgeordnete für die ÖVP
Nikolaus Prinz immerhin für Tierschutz zuständig,
weigerte sich aber bei dieser Veranstaltung teilzunehmen.
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Dr. Martin Balluch (VGT- Verein gegen Tierfabriken), Mag. Ulrike Sima (SPÖ),
Dr. Madeleine Petrovic (Die Grünen)
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Es sprachen ...
für den Tierschutz:
-
Michael Aufhauser, Gut Aiderbichl,
Stiftung für Tierrechte
-
Lucie Loube, Wiener Tierschutzverein
-
Dr. Martin Balluch, Verein gegen
Tierfabriken
-
Gerda Matias, Ein Recht für
Tiere
-
Dr. Bernd Haberditzl, Tiroler Tierschutzverein
für die politischen Parteien:
-
Dr. Madeleine Petrovic, Die Grünen
-
Mag. Ulli Sima, SPÖ
-
Dr. Udo Grollitsch, FPÖ
-
Nikolaus Prinz, ÖVP (abgesagt)
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Stellungnahmen des Tierschutzes
Gerda Matias - IBT, Ein Recht
für Tiere
Im Jahr 1996 fand in Österreich ein Tierschutzvolksbegehren
statt, das vom Internationalen Bund der Tierversuchsgegner
(IBT) - EIN Recht für Tiere, initiiert worden
war. 460.000 BürgerInnen unterzeichneten. Danach
tagten in mehr oder minder regelmäßigen
Abständen parlamentarische Unterausschüsse,
ehe das Thema während der jetzt auslaufenden
Legislaturperiode endgültig in den Schubladen
des Hohen Hauses verschwand.
Keine einzige der Forderungen von damals wurde erfüllt,
der Wunsch vieler ÖsterreicherInnen nach mehr
Recht und Humanität für Tiere schlichtweg
ignoriert. Für den IBT haben die Anliegen von
1996 auch sechs Jahre danach nichts an Gültigkeit
verloren. Wir treten weiterhin konsequent für
die folgenden Punkte ein:
-
Einheitliche Tierschutzbestimmungen
in einem Bundestierschutzgesetz
-
Einrichtung einer Tieranwaltschaft
-
Zurverfügungstellung staatlicher
Mittel für Auffangstationen o.ä.
- Tierschutz in den Verfassungsrang zu erheben; ähnlich
wie in Deutschland als "Staatsziel" zu definieren.
Gerda Matias, Präsidentin des IBT: "Das
Vertrauen der österreichischen WählerInnen
wurde bisher auf eine harte Probe gestellt. Die Politik
hat akuten Handlungsbedarf, diese unzumutbare Säumigkeit
bzw. Verschleppungstaktik in Sachen Tierschutz loszuwerden.
Nicht zuletzt auch daran wird die Qualität einer
künftigen Bundesregierung bemessen werden."
Dr. Martin Balluch - VEREIN
GEGEN TIERFABRIKEN
Für ein Bundestierschutzgesetz und Tierschutz
in die Verfassung
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hat sich Zeit
seines Bestehens - seit bereits über 10 Jahren
- für ein einheitliches Bundestierschutzgesetz
und für die Erhebung von Tierschutz in die Bundesverfassung
stark gemacht. Die 18.000 Mitglieder des VGT unterstützen
diese Position einhellig. Allein in den letzten 2
Monaten erhielt der VGT über 10.000 Unterschriften
einer Erklärung (siehe Beilage) zugesandt, in
der die Unterzeichner feststellen, dass sie ihre Wahlentscheidung
davon abhängig machen, ob eine Partei die Aufnahme
von Tierschutz in die Verfassung unterstützt
oder nicht.
Ein Bundestierschutzgesetz ist Voraussetzung für
Tierschutz in der Verfassung. Dass der Schutz von
Tieren in der Verfassung festgelegt werden soll, ist
u. a. deshalb so wesentlich, weil Tiere bis heute
vor dem Gesetz als Sachen gelten. Als Sachen haben
Tiere keine staatlich anerkannte Interessensvertretung,
sondern Tierschutz ist nur private Eigeninitiative
einiger Idealisten. Als Sachen haben Tiere keinerlei
Rechte wie z.B. das Recht auf Nothilfe, d.h. wer eine
Tierquälerei beobachtet darf nicht einmal eingreifen
und sie verhindern. Solange Tiere als Sachen gelten,
kann der Vollzug von Tierschutzgesetzen nicht eingeklagt
werden, sondern bleibt im Ermessen einzelner Behördenvertreter,
die erfahrungsgemäß wenig Aktionsbereitschaft
zeigen.
Tierschutz in der Bundesverfassung würde dem
Tierschutz gesellschaftlich endlich jenen Stellenwert
geben, den er bei der Mehrheit der Bevölkerung
bereits hat. Tierschutz könnte von den politisch
Verantwortlichen nicht mehr als soziales Randthema
betrachtet und bagatellisiert, oder als politisches
Thema nicht ernst genommen, werden.
Dr. Bernd Haberditzl - Tiroler
Tierschutzverein
Warum bundeseinheitliches Tierschutzgesetz
?
Zu den bereits bekannten Argumenten möchte ich
noch eine Überlegung hinzufügen: Es ist
eine Tatsache, dass die Grundrechte je stärker
missachtet werden, je kleiner die für die Vollziehung
zuständige Verwaltungseinheit ist. Nach unserer
Erfahrung wollen Gemeinden vielfach von einer Versammlungsfreiheit
und dem Recht auf freie Meinungsäußerung
nichts wissen und bekämpfen es durch Einschüchterung
und gesetzwidrige Verwaltungsakte. Vergleichbares
gilt für den Tierschutz und noch mehr für
die Tierrechte. Während aber für die menschlichen
Grundrechte gottlob weder Gemeinden noch Länder
zuständig sind, sind die Tiere der Entscheidungsgewalt
jener ausgeliefert, die gleichzeitig unmittelbare
Interessenvertreter der Ausbeuter sind. Diese Unmittelbarkeit
würde ein Bundes-Tierschutzgesetz mildern. Der
erste Schritt zur Besserung ist Einsicht. So kann
der § 285 a des Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuches gesehen werden, der Tiere als Nichtsachen,
also unausgesprochen als Personen betrachtet (was
anderes gibt es nicht), auf die aber die Sachenbestimmungen
anzuwenden sind. Das ist die präzise Umschreibung
für Sklaverei. Aber selbst Menschensklaven hatten
gewisse Rechte, Tiere sind immer noch vollkommen rechtlos.
Deshalb müssen die Tierschutzgesetze nicht vollzogen
werden.
Warum Tierschutz in die Verfassung ?
Weil es nicht möglich sein soll, dass verfassungsmäßig
garantierte Grundrechte zum Quälen von Tieren
missbraucht werden. Derzeit ist es erlaubt im Namen
der Freiheit der Kunst und der Religionsausübung
kultische und unterhaltsame Tierquälereien zu
veranstalten. Auch der Zirkus zählt dazu. Außerdem
ist es ein unlösbarer Widerspruch, Tiere als
emotions- und leidensfähige Mitgeschöpfe
zu bezeichnen (z.B. Tiroler Tierschutzgesetz), ihnen
aber keine verfassungsmäßig verankerten
Rechte zu geben. Denn jedes Recht findet seine Wurzel
in der staatlichen Verfassung. Ohne Verfassungsrecht
auch kein einfaches Recht. Aus diesem Grunde müssen
Tierschutzgesetze nicht vollzogen werden, weil Tiere
rechtlos sind.
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Gemeinsame
Erklärung des Tierschutzes in Österreich
Wir, die unterzeichnenden Tierschutz-/Tierrechtsvereine
und -initiativen, erklären hiermit einstimmig,
dass wir von einer neuen Bundesregierung die Schaffung
einer Tieranwaltschaft, die Einführung eines
Bundestierschutzgesetzes und die Erhebung von Tierschutz
in den Rang der Bundesverfassung erwarten.
Wir fordern hiermit die Vertreter aller politischen
Parteien auf, öffentlich zu diesen zentralen
Fragen des Tierschutzes Stellung zu beziehen:
1. werden Sie, bzw. Ihre Partei, in der nächsten
Legislaturperiode für die Einrichtung einer Tieranwaltschaft
analog der Umweltanwaltschaft in Österreich,
oder der Tieranwaltschaften in manchen Bundesländern
Deutschlands oder Kantonen der Schweiz eintreten?
2. werden Sie, bzw. Ihre Partei, in einer Abstimmung
im Nationalrat die Schaffung eines Bundestierschutzgesetzes
unterstützen?
3. werden Sie, bzw. Ihre Partei, in einer Abstimmung
im Nationalrat für die Erhebung des Tierschutzes
in die Bundesverfassung stimmen?
Diese Forderungen wurden auch im letzten Tierschutzvolksbegehren
von 460.000 Menschen unterschrieben, ohne dass die
Politik bisher darauf reagiert hätte. In unserem
Nachbarland Deutschland hingegen gibt es nicht nur
ein Bundestierschutzgesetz, sondern seit dem 17. Mai
2002 hat Tierschutz Verfassungsrang.
Wir, die österreichischen Tierschutz-/Tierrechtsvereine
und -initiativen, werden in unseren Publikationen
und unseren Mitgliederaussendungen deutlich von Ihrer
Antwort auf diese Fragen berichten. Unsere Mitglieder
und die Öffentlichkeit haben so die Möglichkeit
zu erkennen, wer die Anliegen vertritt, die ihnen
am Herzen liegen. Tierschutz ist sehr vielen Menschen
in unserem Land wichtig. Bedenken Sie bitte, dass
das Ergebnis der anstehenden Nationalratswahl durchaus
von Ihrer Position in diesen Fragen abhängen
kann.
Liste der 40 unterzeichnenden Organisationen:
-
Animals-Help-Europa, 5440 Golling,
Obergäu 285
-
Arbeitsgemeinschaft Papageienschutz,
1090 Wien, Marktgasse 62/2/9
-
ave - arbeitskreis vegane ernährungswissenschafterInnen,
7091 Breitenbrunn, Zum Seeblick 17
-
Bundesverein der Tierbefreier Österreichs,
8052 Graz, Neupauerweg 29b
-
Bundeszentrale der Tierversuchsgegner,
1030 Wien, Radetzkystr. 21
-
Dachverband der oö Tierschutzorganisationen,
4872 Frankenburg, Endriegel 7
-
Ein Recht für Tiere, 1030
Wien, Radetzkystr. 21
-
For Animals, 8026 Graz, Postfach
36
-
Förderkreis für Tierrechte
- Michael Aufhauser, 5020 Salzburg, Johannes-Filzer-Str.
5
-
Freiland, Verband für ökologisch-tiergerechte
Nutztierhaltung und gesunde Ernährung, 1080
Wien, Wickenburgg. 14
-
Gesellschaft für humane Nutztierhaltung,
8017 Graz, Postfach 1
-
Humanitas, Verein für Tierrechte
und Naturschutz, 6866 Andelsbuch, Postfach 13
-
Internationaler Bund der Tierversuchsgegner,
1030 Wien, Radetzkystr. 21
-
Juristen für Tierrechte c/o
IBT, 1030 Wien, Radetzkystr. 21
-
Kaninchenhilfe Österreich,
2224 Sulz, Erdpress 76
-
Landestierschutzverein für
Steiermark, 8020 Graz, Kapaunplatz 1
-
Landestierschutzverein Kärnten,
9020 Klagenfurt, Judendorfer Str. 46
-
LebeGesund, Natur-Versand GmbH,
1120 Wien, Hetzendorfer Str. 24/2/5
-
OÖ Landestierschutzverein
und Verein für Naturschutz, 4040 Linz, Mostnystr.
16
-
Österreichische Tierwacht,
6122 Fritzens, Ried 4a
-
Österreichische Vegetarier
Union, 8017 Graz, Postfach 1
-
RespekTiere, 5020 Salzburg, Pezoltgasse
24
-
Salzburger Katzensitterclub, 5020
Salzburg, St.-Julien-Str. 27
-
Striking Angels, www.anti-pelz.at
-
Stumme Brüder Stiftung, FL-9490
Vaduz, J.Rheinbergerstr. 18
-
Tierhilfswerk Austria, 1060 Wien,
Capistrang. 3/4
-
Tierparadies Schabenreith, 4562
Steinbach am Ziehberg 23
-
Tierrechtsverein Canis, 1060 Wien,
Joanellig. 8/12
-
Tierrettung Österreich, 4030
Linz, Dauphinestr. 31/1/10
-
Tierschutz Aktiv Tirol, 6010 Innsbruck,
Postfach 137
-
Tierschutzverein Bad Ischl, 4820
Bad Ischl, Mitterweissenbach 1
-
Tierschutzverein f. Stadt und Land
Salzburg, 5020 Salzburg, Karolingerstr. 13a
-
Tiroler Tierschutzverein, 6020
Innsbruck, Postfach 541
-
Vegane Gesellschaft Österreich,
1050 Wien, Gartengasse 19a/29
-
Verein der Tierfreunde Mattighofen,
5230 Mattighofen, Stadtplatz 62
-
Verein gegen Tierfabriken, 1140
Wien, Waidhausenstr. 13/1
-
Verein "Sirius", Lebens-
und Sozialberatung, Mensch-Tier-Beziehung, 3390
Melk, Spielberg 30
-
Wiener Tierschutzverein, 2331 Vösendorf,
Triesterstr. 368
-
WissenschafterInnen für Tierschutz
und Tierrechte, 1040 Wien, PaulanerGasse 16/47
-
Zentralverband der Tierschutzvereine
Österreichs, 1030 Wien, Radetzkystr. 21
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Garantieerklärung
Ich erkläre hiermit, dass
a) ich bei einer Abstimmung im Parlament für
die Schaffung eines Bundestierschutzgesetzes, die
Verankerung des Tier- und Umweltschutzes als Rechtsgüter
im Verfassungsrang und die Einrichtung einer Tieranwaltschaft
zur Wahrnehmung der Interessen der Tiere stimmen werde,
b) meine Partei im Falle einer Regierungsbeteiligung
ein Bundestierschutzgesetz in die Koalitionsvereinbarung
aufnehmen und ehest möglich in der kommenden
Legislaturperiode umsetzen wird,
c) ich bei einer Abstimmung im Parlament massiv und
öffentlich dafür eintreten werde, dass meine
gesamte Partei für ein Bundestierschutzgesetz,
die Einrichtung einer Tieranwaltschaft und Tierschutz
im Verfassungsrang stimmen wird.
gezeichnet von:
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