|
Nach jahrzehntelangem Kampf und einem der erfolgreichsten
Volksbegehren in der Geschichte der Republik (Tierschutz
Volksbegehren 1996) scheint nun der Moment greifbar,
in dem auch in Österreich endlich ein bundeseinheitliches
Tierschutzgesetz gelten wird. Die Regierungsparteien
haben sich zu diesem Projekt verpflichtet, die Opposition
unterstützt es seit Jahren.
Den bisherigen Zustand kann
man anhand folgender Symptome beurteilen:
- Kompetenzzersplitterung in der Gesetzgebung: inkl.
Salzburger Nutztierschutzgesetz gelten zehn (!!) Landesgesetze,
36 Verordnungen und 600 Paragraphen! In einigen österreichischen
Bundesländern sind Legebatterien verboten, in
den meisten aber erlaubt.
- Nur jede 5000ste gemeldete Tierquälerei wird
zur Anzeige gebracht, und nur 12 Prozent der zur Anzeige
gebrachten Tierquälerei-Vorwürfe führen
zu einer Verurteilung!
- 3,5 Millionen Legehennen – diese repräsentieren
etwa 75% aller Legehennen in Österreich –
fristen ihr Dasein in Käfighaltung. Den Legehennen
in den Käfigen ist weder Bewegung noch Tageslicht
gegönnt. Die ihnen im Käfig zur Verfügung
stehende Fläche beläuft sich derzeit auf
ca. zwei Drittel eines DIN A4-Blattes.
- Zwar gibt es seit 1988 im Gesetz (ABGB) den Zusatzparagraph
285a, nach dem Tiere keine Sachen sind, allerdings
bestimmt der darauf folgende Satz bereits wieder,
„dass Tiere normalerweise wie Sachen zu behandeln
sind“.
In vielen Ländern der Europäischen Union
gelten derzeit strengere Tierschutzgesetze als in Österreich.
In der Schweiz, in Deutschland und in Slowenien z.B.
ist Tierschutz Teil der Bundesverfassung. Mit der Aussicht
auf ein neues Bundestierschutzgesetz für Österreich
eröffnet sich jetzt die Möglichkeit, die von
der österreichischen Bevölkerung an uns gestellte
Erwartung, europaweit die Vorreiterrolle in Sachen Tierschutz
zu übernehmen, auch tatsächlich zu erfüllen.
Um dieses Ziel zu erreichen
fordert die Plattform United Creatures:
- Ein strenges Bundestierschutzgesetz nach Artikel
10 oder 11 der Bundesverfassung Die Kompetenz für
die Erstellung des Tierschutzgesetzes samt seiner
Verordnungen muss beim Bund liegen.
- Das neue Bundestierschutzgesetz muss die Bestimmungen
der jeweils strengsten Landestierschutzgesetze übernehmen
und deutlich schärfer als die EU-Mindestrichtlinien
sein
- Die Verankerung des Tierschutzes in der Bundesverfassung
Zusätzliche Informationen:
Ad. 3) Verankerung des Tierschutzes
in der Bundesverfassung
Um dem Stellenwert, den der Tierschutz bereits in der
Gesellschaft hat, auch juridisch zu entsprechen, übernahm
die Salzburger Landesregierung 2001 den Tierschutz als
Staatsziel in die Landesverfassung. In Deutschland,
aber auch in der Schweiz und in Slowenien, ist der Schutz
der Tiere Teil der Bundesverfassung. Tierschutz in die
Bundesverfassung in Österreich aufzunehmen, war
auch bereits eine der Forderungen des Tierschutz-Volksbegehrens
1996.
Wenn z.B. nur die Freiheit der Kunst oder die Gewerbefreiheit
verfassungsmäßig geschützt sind, aber
das Wohlergehen und die Würde der Tiere nicht,
dann ist in jedem diesbezüglichen Konfliktfall
das Ergebnis vorherbestimmt, unabhängig von Überlegungen
der Gerechtigkeit oder des allgemeinen Moralempfindens.
Eine echte Abwägung des Für und Wider kann
erst dann erfolgen, wenn auch der Tierschutz Verfassungsrang
hat.
Im Entwurf zum Bundestierschutzgesetz von DDr. Regina
Binder, der von der Plattform zum Tierschutz-Volksbegehren
„Ein Recht für Tiere“ vorgelegt wurde,
und auch von der Plattform United Creatures unterstützt
wird, findet sich im §2 (2) folgende Formulierung
zur Verfassungsbestimmung:
Tiere besitzen mitgeschöpfliche Würde. Diese
ist im Umgang mit Tieren jeder Art und Bestimmung zu
achten und findet ihren Ausdruck insbesondere im Recht
jedes Tieres auf einen seiner Art entsprechenden Lebensvollzug.
Erst auf Basis dieser Verankerung in der Verfassung
kann sich der Tierschutz in der Gesellschaft entfalten
und entwickeln. Das äußert sich z.B. in Fragen,
ob Tierschutz in den Schulplan aufgenommen wird, ob
Tierschutzprojekte gefördert werden, oder ob das
Wohlergehen individueller Tiere als Rechtsgut vor dem
Gesetz anerkannt wird, um entsprechend gegen andere
Rechtsgüter in Konfliktfällen abgewogen werden
zu können.
Die Aufnahme von Tierschutz in die Bundesverfassung
ist die Basis für die weitere Entwicklung des Tierschutzes
in unserer Gesellschaft überhaupt, deswegen ist
sie die zentrale Forderung der Plattform United Creatures.
Schlussbemerkung
Wir haben jetzt in Österreich die einmalige Chance,
ein modernes und von Altlasten befreites Tierschutzgesetz
zu verfassen, das eine Modellwirkung für Osteuropa
und die gesamte EU haben kann. Österreich ist in
der besonderen Lage, hier eine Vorreiterrolle übernehmen
zu können. Diese Chance darf sich die Politik –
und damit die österreichische Bevölkerung
- nicht entgehen lassen. |