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Gimpl
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Stieglitz
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Zeisig
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Kreuzschnabel
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Mit einer offenen Petition an den Bundeskanzler,
der sich 50 Universitätsprofessoren und andere Persönlichkeiten
aus Wissenschaft und Kultur anschlossen, protestiert
UNITED CREATURES gegen die Wiedereinführung des
Singvogelfangs auf dem Verordnungsweg, wie sie die
zuständige Ministerin Rauch-Kallat angekündigt
hat. Die Petition wird in Tageszeitungen (STANDARD,
PRESSE) und anderen Printmedien veröffentlicht
und weist die Öffentlichkeit auf das willkürliche
Agieren der zuständigen Ministerin hin..
Wieder
einmal beweist Rauch-Kallat ihr komplettes Desinteresse
am Tierschutz und beginnt, das erst vor
kurzem von
allen vier Parteien beschlossene Gesetz zu konterkarieren.
Singvogelfang in Österreich
Bis vor einem halben Jahr, und unbemerkt von einem
Großteil der Bevölkerung, war der Singvogelfang,
trotz jahrelanger Proteste von Tierschutzorganisationen
und trotz Verstoßes gegen EU Richtlinien, in
Oberösterreich legal.
Dieser sogenannte „Brauch“ besteht darin,
daß im Herbst mit Netzen und Fallen Jagd auf
Gimpel, Zeisig und andere Singvögel gemacht wird,
um sie dann in winzigen Käfigen in der Adventszeit öffentlich
auszustellen und sie im Frühjahr, sofern sie noch
am Leben sind, wieder frei zu lassen.
Die Wildvögel kommen durch diese Behandlung
auf verschiedene Weise zu grobem Schaden:
- durch den Fang in Netzen und Fallen verletzen
die Tiere sich häufig an Kopf und Flügel,
- durch das Einsperren in den Käfigen und
die jahrmarktähnlichen Ausstellungen erleiden
die scheuen Wildtiere schwerste Schock-, Angst-,
und Panikzustände,
- wenn sie nach der monatelangen Qual endlich
wieder frei gelassen werden, haben sie oft ihre Fähigkeit
zur natürlichen Nahrungssuche verlernt und sterben
wenige Tage später.
Laut Meinung anerkannter Wissenschaftler (Prof. Frey,
Veterinärmedizinische Universität Wien) ist
durch diese Mißhandlung
von Wildvögeln der Tatbestand der Tierquälerei
nach Paragraph 5 Absatz 2, Zi. 8,10 des Tierschutzgesetzes
zweifelsfrei erfüllt.
Nur durch das enge Verhältnis mit der politischen
Vormacht des Landes und dem Einsatz aller legistischen
Finessen erreichten die Vereine der Singvogelfänger,
dass ihr Hobby in die Naturschutzverordnung des Landes
aufgenommen und damit sanktioniert wurde.
Aber das neue Tierschutzgesetz 2004 und die dazugehörige
Verordnung ließen kurzzeitig Hoffnung schöpfen:
Durch das Verbot der Zurschaustellung von Wildfängen
war dem Singvogelfang praktisch ein Ende bereitet.
Bis die politischen Intrigen neue Blüten trieben,
und eine Intervention der oberösterreichischen
Landesregierung das zuständige Ministerium flugs
dazu brachte, eine Änderung der betreffenden Verordnung
vorzubereiten (DIE PRESSE 02/05), durch die der Singvogelfang
durch eine Ausnahmebestimmung wieder fröhliche
Urständ feiern können wird.
Damit wird auch der von der Regierung selbst zur Beratung
eingerichtete TIERSCHUTZRAT schlichtweg ad absurdum
geführt, der sich am 27.April GEGEN eine Ausnahmebestimmung
ausgesprochen hat.
Bei der Verteidigung dieses politischen Kniefalls
vor einem einzigen Bundesland werden im Ministerium
die seltsamsten Argumente gebraucht:
z.B. Man möchte das Hobby „nicht in die
Illegalität treiben“ – anstatt einfach
zu sagen, man möchte einem tierquälerischen
Verhalten EIN ENDE setzen;
Oder man beruft sich auf die „lange Tradition“ dieses
Zeitvertreibs, ohne zu erwähnen, daß auch
Brauchtümer an den ethischen Standards der Gegenwart
gemessen werden müssen – schließlich
waren auch Hahnen- und Hundekämpfe einmal beliebte
Schauspiele.
Liste der UnterstützerInnen
und Text der Petition |