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SEHR GEEHRTER HERR BUNDESKANZLER,
Der Ministerrat hat den Entwurf zu einem Bundestierschutzgesetz
verabschiedet, das in fast allen wesentlichen Punkten
eine Verschlechterung für den Tierschutz gegenüber
dem Status quo vorsieht.
Extrem belastende Tierhaltungsformen, wie Käfighaltung
von Legehennen in Legebatterien oder die Haltung von
Schweinen und Rindern auf Vollspaltenböden ohne
Stroh-Einstreu werden durch dieses Gesetz gestattet.
Und das, obwohl sie derzeit in vielen Bundesländern
Österreichs verboten sind und von der Mehrheit
der Bevölkerung abgelehnt werden.
Keine der essentiellen Forderungen des Tierschutz-Volksbegehrens
wird durch den Gesetzesentwurf erfüllt:
- Kein Bekenntnis zum Tierschutz in der Verfassung.
- Keine Lösung des Vollzugsdefizits durch Einrichtung
einer Tieranwaltschaft nach dem Vorbild der Volks-
bzw. Umweltanwaltschaft.
Herr Bundeskanzler, die Regierung spricht von einem
modernen, zukunftsweisenden Gesetz. Doch nicht einmal
Bestimmungungen wie zum Beispiel das Verbot der Käfighaltung
von Legehennen sind darin zu finden - in unseren Nachbarstaaten
Schweiz und Deutschland ist dies schon längst Gesetz.
Kann Österreich wirklich nicht mehr erfüllen
als die EU-Mindesterfordernisse, an denen auch Länder
wie Spanien, Italien und Griechenland gemessen werden?
Es gibt wenig Bereiche, in denen ein dermaßen
parteiübergreifender Konsens in der Bevölkerung
herrscht - sogar die bäuerliche Bevölkerung
stimmt in weiten Teilen mit uns überein.
Herr Bundeskanzler, wir appellieren an Sie, setzen
Sie sich über die Partikulärinteressen einzelner
Funktionäre und Wirtschaftstreibender hinweg und
geben Sie Österreich ein Tierschutzgesetz, das
diesen Namen wirklich verdient.
Fakten zum Bundesgesetz
außerdem:
Nutztierhalteverodnungen sind
schlechter als schlechtestes Landesgesetz
Zusammenfassung
Tabelle: Verschlechterung durch
den Entwurf in den einzelnen Bundesländern
Regieren gegen die Bürger
DIE FAKTEN
ZUM GESETZESENTWURF DER REGIERUNG
Keine Forderung des Tierschutz-Volksbegehrens von
1996 ist im Entwurf realisiert:
KEIN
TIERSCHUTZ IN DER VERFASSUNG
Die verfassungsrechtliche Anerkennung von Tierschutz
als Staatsziel und von der Würde der Tiere ist
die wichtigste und am wenigsten verzichtbare Forderung
des Tierschutzes für dieses Bundestierschutzgesetz.
In Deutschland und der Schweiz, sowie in der Salzburger
Landesverfassung ist diese Bestimmung bereits Realität.
KEINE
TIERANWALTSCHAFT
Im Tierschutz herrscht ein eklatantes Vollzugsdefizit.
Tierschutzgesetze werden nicht kontrolliert und nicht
vollzogen. Analog der Volksanwaltschaft oder der Umweltanwaltschaft
sollte deshalb nach den Forderungen des Tierschutz-Volksbegehrens
eine Tieranwaltschaft dafür sorgen, dass auch
im Tierschutz endlich die Gesetze eingehalten werden.
KEINE
FINANZIELLE FÖRDERUNG DER TIERSCHUTZARBEIT UND
VON TIERHEIMEN
Tierheime nehmen Tiere auf, die ausgesetzt, abgegeben
oder beschlagnahmt wurden. Das sind Tiere, für
die niemand mehr sorgen will, sozusagen Strandgut
der Gesellschaft. Nach dem Tierschutz-Volksbegehren
soll die öffentliche Hand Tierheime und Tierschutzarbeit
zumindest unterstützen.
Inhaltsverzeichnis
Außerdem:
SCHLUPFLÖCHER
BEI DER ANPASSUNG BESTEHENDER BETRIEBE AN DAS GESETZ
Der Rückstand in der Gesetzeslage geht soweit,
dass die EU Österreich zwingen muss, den Nutztieren
wenigstens einen minimalen Schutz zu gewähren.
Doch leider sieht der Entwurf wieder keine fixen Übergangsfristen
vor, nach denen die Anpassungen der Betriebe an das
Gesetz abgeschlossen sein müssen. Statt dessen
wird die Durchführung der durch die EU-Mindestrichtlinien
notwendig gewordenen Umbauten erst dann eingefordert,
wenn aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen
sowieso ein Umbau oder ein völliger Neubau erfolgt.
KEIN
REGELMÄSSIGER TIERSCHUTZBERICHT
In dem vorliegenden Entwurf zum Bundestierschutzgesetz
ist kein jährlicher oder wenigstens regelmäßig
erscheinender Tierschutzbericht vorgesehen, wie das
z.B. in Deutschland der Fall ist. Der letzte bundesweite
Bericht zu Haltungsformen bei Nutztieren in Österreich
stammt aus dem Jahr 1995. Es gibt keine Information
über behördliche Maßnahmen zum Vollzug
der Tierschutzgesetze.
KEIN
VERBANDSKLAGERECHT
Ein Grundproblem im Tierschutzbereich ist, dass
niemand in Verfahren wegen Tierquälerei oder
anderen Übertretungen des Tierschutzgesetzes
Parteienstellung im Namen der betroffenen Tiere bekommt,
weil deren Interessen vor dem Gesetz gar nicht existieren.
Ein Mittel dagegen, wie es sich z.B. in der Praxis
des Konsumentenschutzes bewährt hat wäre
ein Verbandsklagerecht. Anerkannten Tierschutzverbänden
würde damit das Recht eingeräumt werden,
Klagen zu erheben, auch wenn die Behörden bzw.
die Staatsanwaltschaft von sich aus nicht aktiv werden.
Leider ist im Gesetzesentwurf auch von diesem nützlichen
Rechtsmittel nicht die Rede.
Inhaltsverzeichnis
DER ENTWURF
ZUR NUTZTIERHALTEVERORDNUNG IST SCHLECHTER ALS DIE SCHLECHTESTEN
LANDESGESETZE
Die Nutztierhalteverordnung zum Bundestierschutzgesetz
gibt konkret die Mindestbedingungen vor, unter denen
die Nutztiere gehalten werden müssen. In vielen
Bereichen der Nutztierhaltung gibt es bereits EU-Mindestrichtlinien.
Da diesen Mindestrichtlinien aber auch Länder wie
Griechenland und Spanien unterliegen, bei denen der
Tierschutz noch völlig unterentwickelt ist, sind
diese Bestimmungen naturgemäß minimalistisch
und wenig befriedigend. Länder, die sich also genau
an die EU-Mindestrichtlinien halten, passen sich an
die europäischen Schlußlichter im Tierschutz
an.
Der neue Entwurf zur Nutztierhalteverordnung orientiert
sich genau an diesen erwähnten EU-Mindestrichtlinien.
In Bereichen, wo es keine EU Mindestrichtlinien gibt
(z.B. Mastgeflügelhaltung) wird der Standard des
schlechtesten Landesgesetzes durch den Entwurf noch
radikal verschlechtert (siehe unten).
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KEIN
VERBOT DER LEGEBATTERIEN (KÄFIGHALTUNG MIT UNGENÜGENDEM
BEWEGUNGSRAUM)
Im Juli 1999 hat das deutsche Verfassungsgericht
sinngemäß in seinem Urteil erkannt, was
dem Menschenverstand schon längst klar sein mußte:
Die Haltung von Hennen in Käfigen, wo einzelnen
Tieren nicht einmal der Platz einer DIN A4 Seite (624
cm2) zur Verfügung steht, IST TIERQUÄLEREI
- Momentane Situation: Legebatterien
sind in 5 Bundesländern (Wien, Vorarlberg,
Tirol, Salzburg und Kärnten), sowie in Deutschland
und der Schweiz verboten. In 4 Bundesländern
bieten sie 550 cm2 Platz pro Huhn im Käfig.
- EU-Mindestrichtlinie: Die EU
schreibt ab 2012 ausgestaltete Legebatterien vor,
in denen die Hühner 600 cm2 Platz pro Huhn
im Käfig haben. Zusätzlich wird Scharrmaterial,
eine Sitzstange und 1 abgetrennter Legebereich gefordert.
- Entwurf: Legebatterien sollen
in ganz Österreich wieder erlaubt werden. Ab
2009 dürfen nur mehr ausgestaltete Legebatterien
existieren.
Achtung. In Aussendungen der Regierung wird diese
Bestimmung fälschlich als Legebatterieverbot
verkauft, allerdings sind Legebatterien mit ausgestalteten
Käfigen und weniger Platz pro Tier als die Fläche
eines DIN A4 Blattes noch immer Legebatterien und
daher Tierquälerei. Auf einem derart kleinen
Lebensraum kann ein Lebewesen von der Größe
eines Huhns niemals in einer Weise leben, dass es
psychisch gesund bleibt.
Auch das viel zitierte Argument einer drohenden
Importsubstitution durch Billigproduzenten bei einem
erhöhten Tierschutzstandard in Österreich
hinkt: die Erfahrungen in der Schweiz haben gezeigt,
dass eine qualitätsbewußte, aufgeklärte
Bevölkerung sehr wohl den Mehrwert tierschutzgeprüfter
Produkte erkennt.
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ERHÖHUNG
DER BESATZDICHTE BEI MASTHÜHNERN
- Momentane Situation: In allen
Bundesländern sind maximal 20 Hühner pro
m2 erlaubt (in Wien 13)
- EU-Mindestrichtlinie: keine
- Entwurf: Es sollen in ganz Österreich
24 Hühner pro m² erlaubt werden.
Die Regierung möchte also den Umstand nutzen,
dass es für Masthühner keine EU-Mindestrichtlinien
gibt, und erhöht die Besatzdichte um 20%. Dabei
bestätigen wissenschaftliche Studien längst,
dass die bereits bestehenden Besatzdichten viel zu
hoch sind, um auch nur ein minimales Wohlbefinden
der Tiere zu ermöglichen. Bei so dicht besetzten
Masthallen ist ein Ausmisten der Hallen im Laufe des
gesamten Lebens der Tiere unmöglich. Entsprechend
müssen die Hühner ununterbrochen in ihrem
eigenen Kot leben.
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ERHÖHUNG
DER BESATZDICHTE BEI MASTPUTEN
- Momentane Situation: In allen
Bundesländern außer Wien sind 40 kg Truthühner
pro m2 erlaubt, in Wien 30 kg Truthühner pro
m².
- EU-Mindestrichtlinie: keine.
- Entwurf: Es sollen in ganz Österreich
45 kg Truthennen pro m2 und sogar 50 kg Truthähne
pro m2 erlaubt werden.
Wieder nutzt die Regierung den Umstand, dass es
bei der Mastputenhaltung noch keine EU-Mindestrichtlinie
gibt. Die aus dem anglikanischen Raum stammende Putenmast
soll sich jetzt auch bei uns in riesigen Mastfabriken
mit intensivster Massentierhaltung etablieren, wenn
es nach der Regierung geht.
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VOLLSPALTENBÖDEN
OHNE STROH FÜR MASTSCHWEINE UND MASTRINDER
Vollspaltenböden sind Böden, die durchgehend
mit Spalten versehen sind, durch die der Kot durchfallen
bzw. durchgetreten werden soll, um den Betreibern
die Arbeit des Ausputzens zu ersparen. Auf Vollspaltenböden
kann den Tieren keine weiche, warme Einstreu wie Stroh
zur Verfügung gestellt werden, weil dadurch die
Spalten verklebt würden.
In der Haltung auf Vollspaltenböden müssen
die Tiere ununterbrochen auf dem steinharten Boden
leben.
An den Spalten verletzen sie ihre Klauen. Zusätzlich
ist gerade für Schweine das permanente Leben
über ihrem eigenen Kot eine qualvolle psychische
Belastung.
- Momentane Situation: Vollspaltenböden
ohne Stroh sind in Salzburg, Tirol und Wien verboten,
sonst überall erlaubt.
- EU-Mindestrichtlinie: Vollspaltenböden
ohne Einstreu sind erlaubt.
- Entwurf: Österreichweit
sollen Vollspaltenböden ohne Einstreu erlaubt
werden.
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UNGENÜGENDER
PLATZ FÜR MASTSCHWEINE
Der Platz von 1 m x 70 cm, also gerade 0,7 m2 (!),
in den Mastbuchten für ein ausgewachsenes Schwein
entspricht genau dem Platz, den ein stehendes Schwein
einnimmt. Schweinen, sozial und intelligenzmäßig
mit Hunden vergleichbar, soll nach diesem Tierschutzgesetz
nur der Lebensraum ihrer Körpergröße
zur Verfügung stehen – kein Stroh, keine
frische Luft, kein Auslauf.
- Momentane Situation: Für
Schweine (bis 110 kg) muß in Tirol 0,8 m2,
sowie in Salzburg und Wien jeweils 1 m2 pro Tier
zur Verfügung stehen, in den übrigen Bundesländern
mindestens 0,7 m2.
- EU-Mindestrichtlinie: mindestens
0,65 m2 Platz pro Tier
- Entwurf: Österreichweit
nur 0,7 m2 Platz pro Tier
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DAUERANBINDEHALTUNG
FÜR MILCHKÜHE
Es ist längst bekannt und unumstritten, dass
permanent angekettete Tiere schwer psychisch leiden.
Bei Hunden (Kettenhunde) gilt es längst als Tierquälerei
und ist verboten.
Nach diesem Entwurf dürften Milchkühe
gerade einmal 1/4 der Zeit (90 Tage/Jahr) von der
Kette, das heißt 275 Tage im Jahr wären
sie ununterbrochen angekettet.
Aber darüber hinaus soll es selbst dafür
Ausnahmebestimmungen geben, die eine dauernde Anbindehaltung
erlauben.
- Momentane Situation: Im Burgenland
müssen Milchkühe mindestens 2 Stunden
pro Woche Auslauf haben, in Tirol 3 Std./Woche oder
120 Tage im Jahr, in Vorarlberg 130 Tage/Jahr und
in Wien mindestens 60 Tage/ Jahr. Sonst ist überall
die dauernde Anbindehaltung erlaubt.
- Entwurf: Die dauernde Anbindehaltung
für Milchkühe ist in ganz Österreich
erlaubt, sofern die Kühe an 90 Tagen im Jahr
Auslauf bekommen. Dieser Auslauf darf aber unterbleiben,
wenn am Betrieb nicht genügend Platz vorhanden
ist oder die Nachbarschaft sich beschweren würde.
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KASTRATION,
SOWIE SCHWANZ- UND ZÄHNEKUPIEREN BEI FERKELN DURCH
LAIEN OHNE BETÄUBUNG
Diese Eingriffe sind extrem schmerzhaft und traumatisieren
die Tiere auf Dauer. Mit diesen Eingriffen soll unterbunden
werden, dass sich die Tiere in der Intensivmast der
Tierfabriken gegenseitig verletzen. Ein größeres
Platzangebot und eine Stroheinstreu könnte hier,
wie wissenschaftliche Studien zeigen, bereits Abhilfe
schaffen.
Wenn diese Eingriffe vorgenommen werden, dann sollte
wenigstens so schonend wie möglich geschehen,
d.h. nur durch Tierärzte und unter Betäubung.
Großbritannien und Irland verzichten zur Gänze
auf eine Kastration, Dänemark, Niederlande und
Spanien teilweise.
- Momentane Situation: In Kärnten
dürfen Laien bis zur 4. Lebenswoche ohne Betäubung
die Ferkel kastrieren, aber nur bis zum 4. Lebenstag
Schwanz und Zähne kupieren. In Salzburg und
Vorarlberg ist die Kastration, sowie das Schwanz-
und Zähnekupieren nur durch Tierärzte
und mit Betäubung erlaubt.
In Wien ist das Schwanz- und Zähnekupieren
grundsätzlich verboten, die Kastration darf
nur ein Tierarzt unter Betäubung vornehmen.
In den anderen Bundesländern ist die Kastration,
sowie das Schwanz- und Zähnekupieren durch
Laien bis zum 7. Lebenstag ohne Betäubung erlaubt.
- EU-Mindestrichtlinie: Die Kastration,
sowie das Schwanz- und Zähnekupieren bei Ferkeln
ist durch Laien bis zum 7. Lebenstag ohne Betäubung
erlaubt.
- Entwurf: Österreichweit
soll die Kastration, sowie das Schwanz- und Zähnekupieren
bei Ferkeln durch Laien bis zum 7. Lebenstag ohne
Betäubung erlaubt sein.
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ZUSAMMENFASSUNG
- Legebatterien sollen in 5 Bundesländern wieder
eingeführt und nur gemäß der EU-Mindestanforderung
ab 2009 ausgestaltet werden.
- In der Mastgeflügelhaltung soll die Besatzdichte
überall erhöht werden: 20% gegenüber
dem schlechtesten Landestierschutzgesetz bei Hühnern
und 25% gegenüber dem schlechtesten Landestierschutzgesetz
bei Puten.
- Für Mastschweine wird der Platz auf die EU-Mindestrichtlinie
eingeschränkt und damit in 3 Bundesländern
reduziert. Zusätzlich werden bundesweit alle
Mastschweine auf Vollspaltenböden leben, also
auf harten Böden mit Spalten ohne Stroh-Einstreu,
eine Verschlechterung gegenüber den Gesetzen
in 3 Bundesländern.
- Die dauernde Anbindehaltung von Milchkühen
wird im Gegensatz zu den Landesgesetzen von 4 Ländern
erlaubt sein, wenn kein Platz für Auslauf besteht
oder sich die Nachbarn beschweren würden.
- Die Kastration, sowie das Schwanz- und Zähnekupieren
bei Ferkeln soll für Laien ohne Betäubung
erlaubt werden, obwohl das in 4 Bundesländern
verboten ist.
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VERSCHLECHTERUNGEN
DURCH DEN ENTWURF IN DEN BUNDESLÄNDERN
|
Legebatterie |
Masthühner |
Mastputen |
Schweine-
Bucht |
Schweine-
Platz |
Milchkühe |
Eingriffe |
Burgenland |
gleich |
schlechter |
schlechter |
gleich |
gleich |
schlechter |
gleich |
Kärnten |
schlechter |
schlechter |
schlechter |
gleich |
gleich |
gleich |
schlechter |
NÖ |
gleich |
schlechter |
schlechter |
gleich |
gleich |
gleich |
gleich |
OÖ |
gleich |
schlechter |
schlechter |
gleich |
gleich |
gleich |
gleich |
Salzburg |
schlechter |
schlechter |
schlechter |
schlechter |
schlechter |
gleich |
schlechter |
Steiermark |
gleich |
schlechter |
schlechter |
gleich |
gleich |
gleich |
gleich |
Tirol |
schlechter |
schlechter |
schlechter |
schlechter |
schlechter |
schlechter |
gleich |
Vorarlberg |
schlechter |
schlechter |
schlechter |
gleich |
gleich |
schlechter |
schlechter |
Wien |
schlechter |
schlechter |
schlechter |
schlechter |
schlechter |
schlechter |
schlechter |
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REGIEREN
GEGEN DIE BÜRGER
Obwohl 86% der Bevölkerung für ein Verbot
von Legebatterien sind, will die Regierung sie bundesweit
erlauben
Die Regierung ignoriert die Forderungen der Tierschutzvereine
und hat sie bis jetzt in keiner Weise in die Erstellung
des Tierschutzgesetzes mit einbezogen. Um in Erfahrung
zu bringen, wie weit die Österreichischen Tierschutzvereine
aber in dieser Frage die Meinung der Bevölkerung
repräsentieren, hat der Verein Gegen Tierfabriken
(VGT) im Februar 2004 beim Institut für Empirische
Sozialforschung (IFES) eine Meinungsumfrage in Auftrag
gegeben.
Das eindeutige Ergebnis übertraf alle Erwartungen
der Tierschützer:
- 86% finden ein einheitliches modernes Bundestierschutzgesetz
sehr wichtig oder eher wichtig
- 76% sind für Tierschutz in der Verfassung
- 71% sind für eine Tieranwaltschaft
- 86% sind für ein Legebatterieverbot
- 77% sind für ein Verbot von Vollspaltenböden
ohne Einstreu
- 91% wollen keine Erhöhung der Besatzdichte
in der Masthuhnhaltung
- 88% sind für ein Verbot des Kastrierens oder
Kupierens von Ferkeln durch Laien ohne Betäubung
Der Entwurf zum Bundestierschutzgesetz, den die Regierung
vorgelegt hat, sieht in all diesen Punkten das Gegenteil
vor. Die Regierung will also gegen Mehrheiten von 71%
- 76% der Bevölkerung die Forderungen des Tierschutz-Volksbegehrens
nicht umsetzen. Und die Regierung will gegen Mehrheiten
von 77% - 91% der Bevölkerung Gesetze durchsetzen,
die eine Verschlechterung der Situation für die
Tiere bedeuten würden.
Es gibt kaum politische Fragen, die parteiübergreifend
so eindeutige Mehrheiten kennen. Wenn Österreich
eine Demokratie ist, und nicht in Geiselhaft einzelner
Partikulärinteressen und Wirtschaftstreibender
steht, dann müßten Fragenkomplexe wie Tierschutzgesetze
auch von der Mehrheit entschieden werden können.
Bei der IFES Studie, entsprechend der Proportion in
der Österreichischen Gesamtbevölkerung, bilden
die Landwirte 4% der Befragten. Doch selbst diese Bevölkerungsgruppe
ist in allen gestellten Fragen zumindest mit relativer
Mehrheit auf Seite des Tierschutzes (außer bei
der Tieranwaltschaft und dem Verbot von Vollspaltenböden
ohne Stroheinstreu).
Interessanterweise weicht auch die Meinung von ÖVP-WählerInnen
nur unwesentlich von derjenigen der Restbevölkerung
ab.
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