Zur Geschichte
Die Bewegung der Tierrechte ist eine logische Fortsetzung
der sozialen Befreiungskämpfe, von denen die Entwicklung
der menschlichen Zivilisation geprägt wurde.
Die Definition der moralischen Wertegemeinschaft, der
Individuen also, die von der Rechts- und ethischen Ordnung
geschützt werden, unterliegt einer kontinuierlichen
Erweiterung, seit sie vor etwa 2000 Jahren in den Schriften
Aristoteles in streng hierarchischer Weise als die Gemeinschaft
der freien, begüterten, Griechen definiert wurde.
Lebewesen außerhalb dieser Gemeinschaft waren
Sachen, ganz gleich ob Mensch oder Tier,
ihre Existenz rechtfertigte nur der Nutzen, den sie
der Gemeinschaft der Privilegierten brachten.
Spätestens seit Thomas von Aquin ist auch das judeo-christliche
Denken diesbezüglich aristotelisch geprägt.
(mehr zur Geschichte siehe unter
www.vegan.at)
Die Dynamik in der Veränderung des Weltbilds beschleunigte
sich merkbar im 19. und 20. Jahrhundert, wo eine ganze
Reihe von Befreiungsbewegungen entstanden, um diese
Wertehierarchie und die damit einhergehende Unterdrückung
zu durchbrechen:
Nacheinander fielen historisch fundierte Kriterien,
nach denen Lebewesen bewertet und in höher-
bzw. minderwertige (und daher weniger schützenswert)
eingeteilt wurden weder Hautfarbe noch Geschlecht
oder Herkunft wird vom westlichen gesellschaftlichen
Konsens heute als Rechtfertigung für eine diskriminierende
Behandlung akzeptiert. Die Entwicklung gipfelte im 20.
Jahrhundert in der Proklamation der Menschenrechte -
Der Status von nichtmenschlichen Lebewesen, von Tieren,
findet hier allerdings noch keinerlei Erwähnung.
Tierrecht heute
Nach langem Kampf ist diese Grenze der
Wertegemeinschaft heute allgemein an der Speziesgrenze
angelangt. Alle Menschen, Mitglieder der Spezies Homo
Sapiens, ungeachtet ihres Alters, ihrer Eigenschaften,
Aussehens oder Fähigkeiten gelten als schützenswerte
Rechtssubjekte und sind Träger der universellen
Menschenrechte.
Für die Tierrechts-Bewegung ist diese Grenze
der Spezies-Zugehörigkeit aber ein ebenso willkürliches
Kriterium um zwischen schützenswertem Leben und
Sachen zu unterscheiden wie es vormals
Hautfarbe oder Geschlecht war. Für die Tierrechts-Bewegung
sind Menschenrechte ein fundamentaler Bestandteil
der Zivilisation deswegen ist auch der oft
geäußerte Vorwurf der Menschenfeindlichkeit
vollkommen absurd - ihre ethischen Grundsätze
lassen es aber dabei nicht bewenden:
Der Anspruch auf Schutz von Leib und Leben resultiert
für die TR-Bewegung nicht aus der bloßen
Zugehörigkeit eines Lebewesens zu der Gattung
Homo Sapiens, sondern aus einer Reihe von OBJEKTIVEN
Kriterien die zwar auf ALLE Menschen zutreffen, aber
zusätzlich auch noch auf eine Reihe von anderen
Lebewesen.
Zu diesen Kriterien gehören unter anderem Leidensfähigkeit,
Bewusstsein, Handlungs- und Entscheidungsautonomie,
Erinnerungsvermögen, etc.
Es liegt also die Erkenntnis zugrunde, daß nicht
FORMALE Gründe, wie die Zugehörigkeit zu
einer Gattung über die Schutzwürdigkeit
entscheiden dürfen, sondern INHALTLICHE Gründe.
Diese Erkenntnis ist nicht neu auch früher
war man bestrebt die Ausgrenzung von Gruppen zu objektivieren,
indem man versucht hat ihnen (z.B. Sklaven, Frauen,
Eingeborenen) gewisse Eigenschaften abzusprechen und
ihre Diskriminierung damit zu begründen.
Der heutige Stand der Wissenschaft erlaubt es die
Absurdität dieser Versuche zu erkennen. Die Forschungsergebnisse
der letzten Jahre zeigen aber auch, wie viele Eigenschaften
die man früher Mitgliedern der Gattung Homo Sapiens
vorbehalten glaubte auch bei anderen Lebewesen in
hohem Ausmaß vorhanden sind:
Das Sprachvermögen von Schimpansen und Gorillas,
die Intelligenz von Raben, das Erinnerungsvermögen
und die engen Sozialstrukturen von Elefanten und anderen
Herdentieren überall erkennt man, daß
der Mensch in wichtigen Belangen gar keine solche
Ausnahmestellung einnimmt, wie früher angenommen.
Nach dem moralischen Grundsatz der Gerechtigkeit,
nämlich Ähnliches auch ähnlich zu behandeln,
ist es somit unvertretbar die massive Zäsur zwischen
Lebewesen der Gattung Homo Sapiens und anderen, ähnlich
gearteten Lebewesen aufrechtzuerhalten; eine Zäsur,
die heute ALLE Lebewesen, die nicht zu dieser priviligierten
Gattung gehören auf den Status von reinen SACHEN
reduziert, mit denen beliebig verfahren werden kann
und die keinerlei Recht auf den Schutz ihres Lebens
oder ihrer körperlichen Unversehrtheit haben
(weitere Vertiefungen in der Thematik unter www.vegan.at).
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