Auch zur letzten Nationalratswahl vom 23.11.2002 wurden
vom Zentralverband der Tierschutzvereine Österreichs,
dem IBT - Internationaler Bund der Tierversuchgegner
und CANIS Fragen an die politischen Parteien zum Thema
Tierschutz gestellt:
1) Werden Sie,
bzw. wird ihre Partei die Schaffung eines Bundestierschutzgesetzes
(Entwurf von DDr. Regina Binder) unterstützen? |
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Ja, selbstverständlich. Wir
haben den Entwurf von Frau DDr. Binder als Initiativantrag
im Parlament eingebracht und werden für die
Ziele, die im Tierschutz-Volksbegehren formuliert
wurden, weiterhin vehement eintreten. |
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Haupt: Grundsätzlich ja. Derzeit ist der
Tierschutz Ländersache und deshalb äußerst
unbefriedigend. Ich habe mich schon als Abgeordneter
dafür eingesetzt, dass es ein Bundestierschutzgesetz
gibt. Selbstverständlich habe ich das Tierschutzvolksbegehren
unterschrieben. |
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Die SPÖ hat sich von Beginn der Diskussion
über das Tierschutzvolksbegehren an bis heute
für ein Bundestierschutzgesetz ausgesprochen
und auch den ersten Entwurf (Antrag 68/A) dafür
eingebracht. Jeder Vorschlag wird daher unsere
Unterstützung finden, der den Zielsetzungen
des Tierschutzvolksbegehrens gerecht wird. Weiters
müssen inhaltlich alle Tierschutzorganisationen
konsuliert werden. Dies haben auch unsere Vertreter
im Parlament mehrfach betont.
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Wie von Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel
dargelegt, ist es das Ziel der ÖVP, den österreichischen
Tierschutz mit einem Bundestierschutzgesetz zu
stärken. Damit wird es auch gelingen, das
hohe österreichische Niveau in Tierschutzangelegenheiten
verstärkt in die europäische Diskussion
einzubringen. Dementsprechend wollen wir bereits
im kommenden Frühjahr ein Bundestierschutzgesetz
erarbeiten, was naturgemäß auch zu
einer Verfassungsänderung führen wird.
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2) Wird ein Bundestierschutzgesetz
Bedingung für eine künftige Koalition
sein? Wird es Eingang in das Koalitionsabkommen
finden, falls Ihre Partei an einer künftigen
Regierung beteiligt ist? |
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Ja. Allerdings ist zu berücksichtigen,
dass es sich um eine Änderung der Bundesverfassung
handelt und eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich
ist (es genügt also nicht, dass die Regierungsparteien
sich darauf einigen, es sei denn, sie haben eine
Zwei-Drittel-Mehrheit). Ferner muss auch der Bundesrat
zustimmen. Wir sind aber in jedem Fall gerne bereit,
gegenüber FPÖ und ÖVP die Nagelprobe
zu stellen (die ÖVP hat bisher jede Einigung
für ein Bundestierschutzgesetz blockiert
und die FPÖ ist als Regierungspartei umgefallen).
Hier muss wahrscheinlich noch weitere Überzeugungsarbeit
geleistet werden. |
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Haupt: Im Falle von Koalitionsverhandlungen
werde ich noch energischer als bisher alle Tierschutzangelegenheiten
zum Verhandlungsgegenstand machen. |
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Selbstverständlich tritt die SPÖ
vehement für die Schaffung eines Bundestierschutzgesetzes
ein. Erst am Sonntag den 17.11. hat Bundesparteivorsitzender
Dr. Alfred Gusenbauer in einer Presseaussendung
garantiert, er "werde alles tun, damit es
in Österreich endlich zu einem bundeseinheitlichen
Tierschutzgesetz kommt". Für die Änderung
der Bundesverfassung ist allerdings die Zustimmung
der ÖVP notwendig - sowohl im National- als
auch im Bundesrat -, um die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit
zu erreichen.
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Es gibt nun diesbezüglich eine 4-Parteien-Einigung.
Die Frage des Bundestierschutzes steht damit außer
Streit und kann daher in jedes Koalitionsabkommen
aufgenommen werden.
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3) Werden Sie, bzw. wird Ihre
Partei in der nächsten Legislaturperiode
für die Einrichtung einer Tieranwaltschaft
– analog zur Umweltanwaltschaft –
in Österreich eintreten? |
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Ja, ist ebenfalls Gegenstand unseres Initiativantrages. |
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Haupt: Die Errichtung von Tierschutzanwaltschaften
halte ich für unterstützungswürdig. |
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Ja, bereits in unserem ersten Entwurf für
ein Bundestierschutzgesetz ist sowohl die Tieranwaltschaft
als auch ein Tierschutzbeirat vorgesehen.
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Im Rahmen einer parlamentarischen Enquete zur
Erarbeitung der Grundsätze des Bundestierschutzgesetzes,
zu der neben Vertretern der Länder und der
Sozialpartner auch Tierschutzexperten geladen
sein werden, soll auch über diese Frage beraten
werden. |
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4) Werden Sie, bzw. wird Ihre
Partei für die Einführung der Verbandsklage
für Tierschutzverbände eintreten? |
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Ja. Eine Verbandsklage für Nichtregierungsorganisationen
ist z.B. auch in der Aarhus Konvention verankert,
die Österreich umsetzen muss. Insoferne wird
dies die Durchsetzbarkeit einer Verbandsklage
auch für Tierschutzverbände erleichtern. |
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(Antwort Fage 4 + 5)
Haupt: Tierschutzverbände sollten in schwerwiegenden
Fällen von Tierquälerei die Möglichkeit
zu Verbandsklagen haben. |
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gemeinsam mit Frage 5 beantwortet:
Ja, es muss möglich sein, dass auch Verbandsklagen
von Tierschutzorganisationen eingebracht werden
können, zumal wir von einem verantwortungsvollem
Umgang mit diesem Instrument durch die Tierschutzvereine
ausgehen.
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Es gibt bereits jetzt Anzeigepflichten von
Tierärzten im Rahmen der neu geschaffenen
Tiergesundheitsdienste, wenn sie grobe Verstöße
gegen Tierschutzbestimmungen orten. |
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5) Sehen Sie in diesem Zusammenhang
eine rechtliche Schieflage, daß zwar Tiereigentümer
im Eigeninteresse gegen staatliche Entscheidungen
Rechtsmittel erheben können, während
das gleiche Recht bisher dem organisierten Tierschutz
versagt geblieben ist, weil Tiere keine gesetzlich
anerkannten Vertreter hatten, die ihre Interessen
treuhänderisch wahrnehmen? |
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Ja. Deshalb treten wir auch für die Einrichtung
einer Tieranwaltschaft ein, die die Interessen
der Tiere wahrnehmen soll. |
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(Antwort Fage 4 + 5)
Haupt: Tierschutzverbände sollten in schwerwiegenden
Fällen von Tierquälerei die Möglichkeit
zu Verbandsklagen haben. |
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siehe Antwort Frage 4
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Der Tierschutz in Österreich ist - auch
im internationalen Vergleich - auf hohem Niveau
und wird durch die Schaffung einer starken Drehscheibe
auf Bundesebene, wie von Bundeskanzler Dr. Wolfgang
Schüssel vorgeschlagen, weiter gestärkt.
Ein guter rechtlicher Rahmen, Aufklärung
und Information sind die besten Garanten für
ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und
Tier. |
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6) Werden Sie, bzw. wird Ihre
Partei die Aufnahme des Tierschutzes in die österreichische
Bundesverfassung unterstützen? |
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Ja, ist Gegenstand unseres Initiativantrages. |
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Haupt: Ich befürworte die Aufnahme des
Tierschutzes in die Bundesverfassung analog dem
Umweltschutz. |
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Unsere Kernforderung ist die Schaffung eines
Bundestierschutzgesetzes mit der Umsetzung strenger
und moderner Tierschutzstandards. Allein die Tatsache,
den Tierschutz in den Verfassungsrang zu erheben,
ändert nichts an den vielfach ungenügenden
Tierschutzstandards an sich und an den Detailregelungen
der Landestierschutzgesetzes. Erst wenn wir strenge
und moderne Normen gesetzlich festgeschrieben
haben, welche österreichweit Geltung haben,
können wir etwaigen weiteren Schritten, etwa
diese in den Verfassungsrang zu erheben, durchaus
näher treten.
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Die Notwendigkeit einer Verankerung in der
Bundesverfassung wird im Zusammenhang mit der
Ausgestaltung der neuen Tierschutzkompetenz zum
Bundestierschutzgesetz geklärt werden. |
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7) Welche Initiativen werden
Sie ergreifen, daß Tiere künftig nicht
mehr als Sachen qualifiziert werden? |
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Schaffung eines Bundestierschutzgesetzes, wo
Tiere als leidensfähige Lebewesen gelten
sollen. |
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Haupt: Laut § 285a des Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuches (ABGB) sind Tiere keine Sachen. Und
das sollte auch der Maßstab für unser
Verhältnis zu den Tieren, die unsere Mitgeschöpfe
sind, sein. Als solche sind sie zu respektieren. |
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Während konservative Kreise Tiere tendenziell
als Produktionsmittel bzw. subventionierte Handelsobjekte
sehen, ist die Haltung der SPÖ gegenüber
Tieren vor allem auch von ethischen und moralischen
Grundsätzen geprägt. Weiters ist bereits
im § 285a des ABGB festgehalten: "Tiere
sind keine Sachen..." (Bundesgesetz vom 10.
März 1988).
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§ 285a des Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuches legt fest, dass Tiere keine Sachen
sind und durch besondere Gesetze geschützt
werden. Die für Sachen geltenden Vorschriften
sind auf Tiere nur dann und insoweit anzuwenden,
als keine abweichenden Regelungen bestehen. Ansonsten
verweisen wir auf das ÖVP-Grundsatzprogramm:
"Alles Lebendige ist von anderem Lebendigen
abhängig und ein Wert an sich." |
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8) Werden Sie auf europäischer
Ebene dafür eintreten, den Tierschutz als
eigenständiges Gemeinschaftsziel in den EU-Vertrag
aufzunehmen? |
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Ja. Auf EU-Ebene setzen wir uns ein für
die Verankerung des Status der Tiere als "fühlende
und leidensfähige Lebewesen im Primärrecht
der EU. |
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Haupt: Meine Bemühungen auf Regierungsebene
haben dazu geführt, dass Verbesserungen des
Tierschutzes in die Agrarverhandlungen der EU
eingeflossen sind. Dass diese Bemühungen
auch wirksam umgesetzt werden, bedarf es des besonderen
Augenmerks der freiheitlichen Parlamentarier und
Regierungsmitglieder. Das Ziel, welches wir erreichen
wollen, sind einheitlich hohe Tierschutzstandards
in der EU. Das muss auch für die EU-Beitrittswerber
gelten. |
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Eine solche Zielsetzung ist durchaus begrüßenswert.
Wir erhoffen uns dadurch eine stärkere Gewichtung
der EU-Politik in Richtung einer ethisch-moralischen
Ansicht. Diese Zielsetzung wäre eine Hilfe
gegen die industrielle Massentierhaltung und für
mehr Tier- und auch Verbraucherschutz.
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Eine erste Initiative in diese Richtung wurde
bereits von Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel
(damals als Außenminister) gesetzt: Der
Amsterdamer Vertrag enthält ein "Protokoll
über den Tierschutz und das Wohlergehen der
Tiere". Damit ist die Materie Tierschutz
im EG-Primärrecht verankert! |
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9) Werden Sie im Rahmen der
Überarbeitung der EU-Transport-Richtlinie
95/29/EC für ein uneingeschränktes 8-Stunden-Transportlimit
für "Schlacht- und Mastvieh" eintreten? |
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Ja, wir sind für eine Abschaffung der
Langzeit-Lebendtiertransporte (8-Stunden-Limit
für Schlacht- und Zuchttiere); ein diesbezüglicher
Antrag wurde ebenfalls von der Tierschutzsprecherin
der Grünen, Madeleine Petrovic vorgelegt. |
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(Antwort Frage 9 + 10)
Haupt: Wir Freiheitliche waren immer für
eine Verschärfung der Tiertransportbestimmungen.
Internationale Transporte von Lebendschlachtvieh
lehnen wir grundsätzlich ab. Deshalb sind
wir auch für die Streichung von Förderungen
für Lebendtiertransporte. Ebenso sollten
die Transportstrecken im Inland verkürzt
werden. |
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Die SPÖ ist grundsätzlich dagegen,
dass Schlachtvieh lebend quer durch Europa gekarrt
werden. Es sind daher nur die strengsten Regeln
einzufordern. Solange allerdings der Tiertransport
ausserdem noch subventioniert wird, wird es keine
zufriedenstellende Regelung geben. Unser MEP Herbert
Bösch hat deshalb vor wenigen Tagen alle
EU-Agrar- und Finanzminister aufgefordert, die
im EU-Parlament am 24.10.2002 beschlossene Halbierung
der Exporterstattungen für Lebendtiertransporte
im Budget 2003 auf Ratsebene zu unterstützen
und langfristig für eine völlige Streichung
der Exporterstattungen einzutreten.
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Es gibt eindeutige Aussagen von Bundesminister
Mag. Wilhelm Molterer in dieser Frage. Wir wollen
keine unzumutbar langen Tiertransporte! |
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10) Werden Sie für die
Streichung der Exportsubventionen für "Lebendvieh"
eintreten, um die tierquälerischen Tiertransporte
zu stoppen. |
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Ja. Seit Jahren kämpfen wir für eine
Abschaffung dieser Subventionen. Ein grüner
Entschließungsantrag hat übrigens dazu
geführt, dass ein Vier-Parteien-Entschließungsantrag
zustande kam, wonach der österreichische
Landwirtschaftsminister auf EU-Ebene gegen die
Subventionen für Lebendtierexporte stimmen
muss. |
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(Antwort Frage 9 + 10)
Haupt: Wir Freiheitliche waren immer für
eine Verschärfung der Tiertransportbestimmungen.
Internationale Transporte von Lebendschlachtvieh
lehnen wir grundsätzlich ab. Deshalb sind
wir auch für die Streichung von Förderungen
für Lebendtiertransporte. Ebenso sollten
die Transportstrecken im Inland verkürzt
werden. |
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siehe Frage 9.
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Wir wollen Verbesserungen im Bereich der Tiertransporte:
Erstattungen von Lebendschlachtviehexporten sollen
abgeschafft werden. |
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11) Werden Sie Vorschläge
einer Neuordnung des europäischen Agrarsystems
unterstützen, die eine Entkoppelung der Direktzahlungen
von der Tieranzahl und der Produktionsfläche
vorsehen? |
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Wir unterstützen die Reformvorschläge
Fischlers, die diese Entkoppelung und die Bindung
der Direktzahlungen an eine ökologische Produktion
und den Tierschutz vorsehen. |
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(Antwort Frage 11 + 12)
Haupt: Es ist bemerkenswert, dass die EU in einer
Neuordnung des Agrarsystems von den Direktzahlungen
abgeht, die sich an der Tieranzahl und an der
Größe der Produktionsflächen orientieren.
Für uns sind Agrarfabriken inakzeptabel.
Deshalb begrüße ich die Neuordnung
des Förderwesens, welches sich mehr an Qualität
als an Quantität ausrichtet. |
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Selbstverständlich, in diesem Zusammenhang
möchte die SPÖ auch auf ihr
Landwirtschaftsprogramm "Die Landwirtschaft
geht uns alle an":
http://www.spoe.at/news/download/positionen/Landwirtschaftsprogramm0601.pdf
verweisen.
Darüber hinaus hat sich unser SPÖ-Klubobmann
Josef Cap deutlich für eine grundsätzliche
Reform der Agrarpolitik und auch für die
langfristige Abschaffung der Direktzahlungen ausgesprochen
(PK vom 10.10.2002).
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Diese Vorschläge sind nicht zielführend.
Wir wollen ein Koppelung zwischen Tieranzahl und
Produktionsfläche. Im österreichischen
Umweltprogramm ÖPUL wird diese Koppelung
erfolgreich angewandt, um die Tierbestände
pro Flächeneinheit in einem umweltverträglichen
Maß zu halten. |
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12) Halten Sie ein Bonussystem
für tierschutzgerechte und umweltgerechte
Landwirtschaft für sinnvoll? |
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Wenn Sie darunter verstehen, dass Agrarförderungen
an ökologische und Tierschutzauflagen gebunden
werden sollen, ja. |
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(Antwort Frage 9 + 10)
Haupt: Es ist bemerkenswert, dass die EU in einer
Neuordnung des Agrarsystems von den Direktzahlungen
abgeht, die sich an der Tieranzahl und an der
Größe der Produktionsflächen orientieren.
Für uns sind Agrarfabriken inakzeptabel.
Deshalb begrüße ich die Neuordnung
des Förderwesens, welches sich mehr an Qualität
als an Quantität ausrichtet. |
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Tierschutz- und umweltgerechte Regelungen sollten
für alle in der Landwirtschaft Tätigen
Standard und nicht Ausnahme sein, die Speerspitze
dafür ist der Biolandbau. Daher fordern wir
eine Biooffensive für die Landwirtschaft
in Österreich.
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Ein solches Bonussystem ist zu begrüßen
und wird im Rahmen des österreichischen Umweltprogramms
ÖPUL bereits praktiziert. |
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13) Werden Sie Auffangstationen
für gestrandete Tiere gesetzlich verankern
und für deren Finanzierung öffentliche
Mittel einplanen? |
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Ja. Auch einen diesbezüglichen Antrag
haben die Grünen schon vor Jahren eingebracht. |
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Haupt: Sogenannte Auffangstationen werden derzeit
vor allem durch Spenden aus der Bevölkerung
erhalten. Ich bin allerdings dafür, dass
hier auch öffentliche Mittel Verwendung finden
sollten. Im Rahmen eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes
sollten Auffangstationen eine gesetzliche Verankerung
erfahren.
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Das Bundesland Wien hat beispielsweise bereits
über eine entsprechende Aufwandsentschädigung
mit dem Wiener Tierschutzverein verhandelt. Wien
hat damit gezeigt, dass der gesetzliche Auftrag
nicht einfach an private Vereinigungen abgeschoben
wird, sondern auch finanziell abgegolten werden
muss. Dieses Vorgehen könnte durchaus Vorbildwirkung
für alle Bundesländer haben.
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Die Tierschutzhäuser arbeiten in ganz
Österreich hervorragend und leisten einen
wertvollen Dienst. In diesem Bereicht gibt es
selbstverständlich Zuwendungen der öffentlichen
Hand. Wir wollen, dass die Tierschutzhäuser
in Zukunft ihre Leistungen erbringen können. |