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zur parlamentarischen Enquete-Kommission mit dem Gegenstand „Grundlagen eines modernen Österreichischen Bundestierschutzgesetzes unter Berücksichtigung europäischer und landesgesetzlicher Regelungen sowie der Anliegen des Tierschutzvolksbegehrens“ am 10. April 2003
Wien, am 7. April 2003
Der Tierschutz hat in unserer Gesellschaft einen stetig steigenden Stellenwert. Vor allem für die jüngere Generation ist Tierschutz laut neueren Umfragen in Jugendmagazinen eines der wichtigsten gesellschaftlichen Themen. Auch z.B. das generelle Spendenaufkommen, die Teilnahme der Wahlberechtigten am Tierschutz-Volksbegehren und die Reaktion der Öffentlichkeit auf Medienberichte zum Tierschutz sind dafür Indikatoren.
Viele Länder in der EU haben im Moment strengere Tierschutzgesetze als Österreich. In der Schweiz, in Deutschland und in Slowenien z.B. ist Tierschutz Teil der Bundesverfassung. Mit einem neuen Bundestierschutzgesetz eröffnet sich für uns in Österreich jetzt die Möglichkeit, die von der Bevölkerung erwartete Vorreiterrolle in der EU in Sachen Tierschutz auch wirklich zu übernehmen.
Um dieses Ziel zu erreichen fordert die Plattform United Creatures:
1) Ein strenges Bundestierschutzgesetz nach Artikel 10 oder 11 der Bundesverfassung
Die Kompetenz für die Erstellung des Tierschutzgesetzes samt seiner Verordnungen muss beim Bund liegen. Der Artikel 10 (Vollzug des Gesetzes beim Bund) oder Artikel 11 (Vollzug des Gesetzes bei den Ländern) der Bundesverfassung muss dahingehend geändert werden, dass der Tierschutz in die Liste der Bundeskompetenzen aufgenommen wird.
Keinesfalls darf das Tierschutzgesetz gemäß Artikel 12 der Bundesverfassung eingeführt werden, wonach nur die Gesetzgebung über die Grundsätze Bundessache wäre, Landessache aber die Erlassung von Ausführungsgesetzen und die Vollziehung. Diese Vorgehensweise würde die eigentliche Begründung für das Bundestierschutzgesetz untergraben. Die Tierschutzgesetzgebung wäre weiterhin auf eine unüberschaubare Vielzahl von verschiedenen Verordnungen und Gesetzen aufgeteilt und es gäbe weiterhin den Tierschutzgesetz-Umgehungstourismus (wenn z.B. ein Hundehalter für das Kupieren der Ohren seines Hundes ein anderes Bundesland aufsucht, in dem diese Operation erlaubt ist). Die Gesetzgebung wäre obendrein verzögert und erschwert, weil zunächst die EU Richtlinien erlassen würden, die dann der Bund in Grundsätze gießen müsste, die dann vom Land in einem Gesetz ausformuliert würden.
2) Das neue Bundestierschutzgesetz muss die jeweils strengsten Landestierschutzgesetze übernehmen und deutlich schärfer als die EU-Mindestrichtlinien sein
Ein Bundestierschutzgesetz nach Artikel 10 oder 11 der Bundesverfassung ersetzt natürlich alle Landestierschutzgesetze. Es muss daher darauf geachtet werden, dass das jeweils strengste Landestierschutzgesetz als bundesweite Regelung in das Bundestierschutzgesetz übernommen wird. Ansonsten würde das Tierschutzniveau in den jeweiligen Ländern nivelliert.
Beispiel Legebatterieverbot. Die Länder Vorarlberg, Tirol, Kärnten, Salzburg und Wien haben bereits ein Legebatterieverbot erlassen. In den Ländern NÖ, OÖ, Steiermark und Burgenland sind Legebatterien weiterhin erlaubt. Ein Bundestierschutzgesetz muss daher ein generelles Legebatterieverbot enthalten, weil sonst in 5 Bundesländern plötzlich wieder erlaubt würde, was vorher bereits als Tierquälerei verboten worden ist. Bei einer persönlichen Unterredung hat der Landeshauptmann von NÖ, Herr Dr. Erwin Pröll, Verständnis für diesen Umstand signalisiert und zugesagt, sich für ein bundesweites Legebatterieverbot einzusetzen. Wenn das Bundesland mit den meisten Legebatterien, NÖ, und 5 weitere Bundesländer bereits für ein Legebatterieverbot sind, dann werden doch die restlichen Bundesländer diesbezüglich umgestimmt werden können. Die Tierschutz-Begründungen für ein Verbot der Käfighaltung von Legehühnern sind hinlänglich bekannt. Was in 5 Bundesländern als Tierquälerei gilt, kann nicht in den 4 anderen keine Tierquälerei sein.
Die Plattform United Creatures fordert daher:
Ein bundesweites, generelles Verbot der Käfighaltung für Legehühner!
Um die Vorreiterrolle in der EU in Sachen Tierschutz wirklich zu übernehmen, dürfte sich das neue Bundestierschutz aber nicht nur auf die Umsetzung der EU-Mindestrichtlinien beschränken, sondern muss deutlich strenger sein. Mindestrichtlinien sind schließlich nur als das unbedingte Minimum zu sehen, das EU-weit, also auch in bisher nicht-tierschutzfreundlichen Ländern wie Griechenland oder Spanien, zu gelten hat. Österreich kann sich doch mit dem Tierschutzniveau dieser Länder nicht zufrieden geben!
Die Plattform United Creatures unterstützt den Entwurf zum Bundestierschutzgesetz von DDr. Regina Binder, der von der Plattform zum Tierschutz-Volksbegehren „Ein Recht für Tiere“ vorgelegt wurde, im vollen Wortlaut. Dieser in die Diskussion eingebrachte Vorschlag ist bereits ausformuliert und könnte direkt übernommen werden.
3) Verankerung des Tierschutzes in der Bundesverfassung
Um dem Stellenwert, den der Tierschutz bereits in der Gesellschaft hat, auch juridisch zu entsprechen, übernahm die Salzburger Landesregierung den Tierschutz als Staatsziel in die Landesverfassung. In Deutschland, aber auch in der Schweiz und in Slowenien, ist der Schutz der Tiere Teil der Bundesverfassung. Tierschutz in die Bundesverfassung in Österreich aufzunehmen, war auch bereits eine der Forderungen des Tierschutz-Volksbegehrens 1996.
Allein schon aufgrund des Prinzips, das Bundestierschutzgesetz an den besten Landesgesetzen zu orientieren, muss der Tierschutz als Verfassungsbestimmung in die Bundesverfassung aufgenommen werden, weil er ja bereits in der Salzburger Landesverfassung steht. Erst auf dieser Grundlage kann gerecht und objektiv abgewogen werden, wenn es zu Konflikten mit anderen Verfassungsbestimmungen kommt. Wenn nur z.B. die Freiheit der Kunst oder die Gewerbefreiheit verfassungsmäßig geschützt sind, aber das Wohlergehen und die Würde der Tiere nicht, dann ist in jedem diesbezüglichen Konfliktfall das Ergebnis vorherbestimmt, unabhängig von Überlegungen der Gerechtigkeit oder des allgemeinen Moralempfindens. Eine echte Abwägung des Für und Wider kann erst dann erfolgen, wenn auch der Tierschutz Verfassungsrang hat.
Im Entwurf zum Bundestierschutzgesetz von DDr. Regina Binder, der von der Plattform zum Tierschutz-Volksbegehren „Ein Recht für Tiere“ vorgelegt wurde, und auch von der Plattform United Creatures unterstützt wird, findet sich im §2 (2) folgende Formulierung zur Verfassungsbestimmung:
Tiere besitzen mitgeschöpfliche Würde. Diese ist im Umgang mit Tieren jeder Art und Bestimmung zu achten und findet ihren Ausdruck insbesondere im Recht jedes Tieres auf einen seiner Art entsprechenden Lebensvollzug.
In Anlehnung an den Artikel 20a des deutschen Grundgesetzes sollte der Tierschutz zusätzlich auch als Staatsziel in der österreichischen Bundesverfassung festgelegt werden:
Der Staat schützt die Tiere um ihrer selbst Willen, und nicht nur als Ressource für den Menschen, im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und Rechtssprechung.
Erst auf Basis dieser Verankerung in der Verfassung kann sich der Tierschutz in der Gesellschaft endlich entfalten und entwickeln. Sei es z.B. in der Frage, ob Tierschutz in den Schulplan aufgenommen wird, ob Tierschutzprojekte gefördert werden, oder ob das Wohlergehen individueller Tiere als Rechtsgut vor dem Gesetz anerkannt wird, um entsprechend gegen andere Rechtsgüter in Konfliktfällen abgewogen werden zu können.
Weil die Aufnahme von Tierschutz in die Bundesverfassung die Basis für die weitere Entwicklung des Tierschutzes in unserer Gesellschaft überhaupt ist, ist das die zentrale Forderung der Plattform United Creatures.
Und nur auf der Basis von Tierschutz in der eigenen Bundesverfassung kann Österreich die Forderung nach der Aufnahme von Tierschutz in die EU-Verfassung glaubhaft vertreten.
4) Kontrolle und Vollzug: Österreichisches Tierschutzgütesiegel, Tierschutzorgane, Tieranwaltschaft und Österreichischer Tierschutzbericht
Die besten Tierschutzgesetze helfen nichts, wenn ihr Vollzug nicht garantiert ist. Solange Tiere vor dem Gesetz als Sachen gelten, kann niemand in ihrem Namen den Vollzug der Gesetze zu ihrem Schutz gerichtlich erzwingen. Die Behörden sind bisher nicht einmal berechtigt Tierschutzvereinen Auskünfte über laufende Verfahren zu erteilen. Die Interessen der Tiere werden von niemandem gewahrt, weil nach dem Gesetz Tiere als Sachen nicht einmal Interessen haben. Das ist erfahrungsgemäß das größte Problem im Tierschutz im Moment.
Die ideale Lösung wäre, Tieren ein subjektives Recht auf Vollzug der Tierschutzgesetze zuzuerkennen. Im Konfliktfall würde dann für jedes betroffene Tier ein Kurator bestellt werden, der die Vertretung dieses Tieres vor dem Gesetz übernimmt. Solange die Zeit aber noch nicht reif für eine derartig grundlegende Gesetzesänderung ist, bietet sich als Lösung der im Entwurf zum Bundestierschutzgesetz von DDr. Regina Binder, der von der Plattform zum Tierschutz-Volksbegehren „Ein Recht für Tiere“ vorgelegt wurde, aufgezeigte Weg mit Österreichischem Tierschutzsiegel, Tierschutzorganen, Tieranwaltschaft und Österreichischem Tierschutzbericht, der von der Plattform United Creatures unterstützt wird.
Die Plattform United Creatures fordert also:
Nach §12 dieses Entwurfes wird ein bundeseinheitliches Gütesiegel, das Österreichische Tierschutzsiegel, für „gut tiergerechte“ und „sehr tiergerechte“ Nutztierhaltung eingeführt, das sich am Tiergerechtheitsindex TGI 35L orientiert.
Nach §40 dieses Entwurfes gibt es Tierschutzorgane, deren Bestellung in der Verfassung geregelt ist, und die mit einer Reihe von Befugnissen die Einhaltung des Bundestierschutzgesetzes überwachen sollen.
Nach §41 dieses Entwurfes gibt es eine Tieranwaltschaft, deren Existenz ebenfalls in der Verfassung gesichert ist, und die an der Vollziehung des Bundestierschutzgesetzes und seiner Verordnungen mitwirkt. Die Tieranwaltschaft vertritt die Interessen der Tiere im Verwaltungsverfahren, im Verwaltungsstrafverfahren, sowie im gerichtlichen Strafverfahren, ist weisungsfrei und hat Zugang zu allen an die Behörde überbrachten Meldungen, Anzeigen und Urteilen im Zusammenhang mit dem Bundestierschutzgesetz.
Zuletzt hat nach §44 dieses Entwurfs der Bundesminister dem Nationalrat in Abständen von zwei Jahren einen Bericht über die Lage des Tierschutzes und über den Stand der Umsetzung des Bundestierschutzgesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen vorzulegen (Österreichischer Tierschutzbericht). Dabei sind insbesondere auch die Erfahrungen mit der Vollziehung tierschutzrechtlicher Bestimmungen zu berücksichtigen.
5) Ideelle und finanzielle Förderung der Tierschutzarbeit durch die öffentliche Hand
Jahraus jahrein übernehmen österreichweit hunderte Personen ehrenamtlich die Tierschutzarbeit für die gesamte Gesellschaft. Dieser ehrenamtliche Dienst kostet nicht nur viel Zeit und Energie, sondern auch finanzielle Mittel. So kümmern sich zahllose Tierheime und Gnadenhöfe um jene Tiere, deren Besitzer sich ihrer Verantwortung entzogen und diese Tiere ausgesetzt oder hergegeben haben. Verschiedene Organisationen ermöglichen es allen Menschen zu jeder Tages- und Nachtzeit die Tierrettung zu Hilfe rufen zu können. Andere Menschen setzen sich politisch für verbesserte Tierschutzgesetze ein. Wiederum andere bringen laufend Übertretungen der Tierschutzgesetze zur Anzeige. Andere informieren die Öffentlichkeit, erarbeiten tierfreundliche Alternativen oder gehen in Schulen, um die Jugend über Tierschutz und Tierrechte zu unterrichten und die wesentlichen Fragen zu diskutieren. Gerade letzteres hat eine sehr wichtige Funktion in der Gesellschaft. Es ist bekannt, dass die Misshandlung von Tieren und Menschen oft Hand in Hand geht. Deshalb ist es von besonderer Tragik, wenn das große Interesse der Schulen am Projekt „Tierschutz im Unterricht“ mangels finanzieller Mittel nicht abgedeckt werden kann.
Die allermeisten dieser Tätigkeiten funktionieren nur, weil sich einige Menschen ihrer Verantwortung stellen und entweder spenden oder sich ehrenamtlich in ihrer Freizeit persönlich einsetzen. Das Ausmaß der notwendigen Tierschutzarbeit steht jedenfalls trotz alledem in keinem Verhältnis zu den vorhandenen Mitteln, weil diese nur auf der Initiative einzelner Idealisten beruhen. Die Gesellschaft hat ihre Verantwortung einfach abgegeben.
Im Entwurf zum Bundestierschutzgesetz von DDr. Regina Binder, der von der Plattform zum Tierschutz-Volksbegehren „Ein Recht für Tiere“ vorgelegt wurde, findet sich in §4 die Förderung des Tierschutzes aus öffentlichen Mitteln.
Die Plattform United Creatures fordert daher:
Tierschutz ist ein öffentliches Anliegen, das von Bund, Ländern und Gemeinden ideell zu fördern und durch Finanzierungsbeiträge zu unterstützen ist. Dazu gehören insbesondere die Finanzierung geeigneter Maßnahmen zur Förderung des Tierschutzes in der Gesellschaft, insbesondere in den Bereichen Erziehung, Unterricht und Bildung, sowie die Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Bereich des Tierschutzes.
Schlussbemerkung
Wir haben jetzt in Österreich die einmalige Chance ein wirklich modernes, allen Anforderungen gerecht werdendes und von Altlasten befreites Tierschutzgesetz zu verfassen, das eine Modellwirkung für Osteuropa und die gesamte EU haben kann. Österreich ist in der besonderen Lage hier eine Vorreiterrolle übernehmen zu können. Allen Umfrageindikatoren zufolge erwartet die Gesellschaft diese Vorreiterrolle auch. Die Plattform United Creatures bietet auf allen Ebenen ihre Zusammenarbeit und ihre Expertisen und Kontakte an, um in einer gemeinsamen Anstrengung dieses Ziel verwirklichen zu können.
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