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Tier & Recht

Zur Geschichte

Die Bewegung der Tierrechte ist eine logische Fortsetzung der sozialen Befreiungskämpfe, von denen die Entwicklung der menschlichen Zivilisation geprägt wurde.

Die Definition der moralischen Wertegemeinschaft, der Individuen also, die von der Rechts- und ethischen Ordnung geschützt werden, unterliegt einer kontinuierlichen Erweiterung, seit sie vor etwa 2000 Jahren in den Schriften Aristoteles in streng hierarchischer Weise als die Gemeinschaft der freien, begüterten, Griechen definiert wurde. Lebewesen außerhalb dieser Gemeinschaft waren „Sachen“, ganz gleich ob Mensch oder Tier, ihre Existenz rechtfertigte nur der Nutzen, den sie der Gemeinschaft der Privilegierten brachten.

Spätestens seit Thomas von Aquin ist auch das judeo-christliche Denken diesbezüglich aristotelisch geprägt. (mehr zur Geschichte siehe unter www.vegan.at)

Die Dynamik in der Veränderung des Weltbilds beschleunigte sich merkbar im 19. und 20. Jahrhundert, wo eine ganze Reihe von Befreiungsbewegungen entstanden, um diese Wertehierarchie und die damit einhergehende Unterdrückung zu durchbrechen:

Nacheinander fielen historisch fundierte Kriterien, nach denen Lebewesen „bewertet“ und in höher- bzw. minderwertige (und daher weniger schützenswert) eingeteilt wurden – weder Hautfarbe noch Geschlecht oder Herkunft wird vom westlichen gesellschaftlichen Konsens heute als Rechtfertigung für eine diskriminierende Behandlung akzeptiert. Die Entwicklung gipfelte im 20. Jahrhundert in der Proklamation der Menschenrechte – Der Status von nichtmenschlichen Lebewesen, von Tieren, findet hier allerdings noch keinerlei Erwähnung.

Tierrecht heute

Nach langem Kampf ist diese Grenze der Wertegemeinschaft heute allgemein an der Speziesgrenze angelangt. Alle Menschen, Mitglieder der Spezies Homo Sapiens, ungeachtet ihres Alters, ihrer Eigenschaften, Aussehens oder Fähigkeiten gelten als schützenswerte Rechtssubjekte und sind Träger der universellen Menschenrechte.

Für die Tierrechts-Bewegung ist diese Grenze der Spezies-Zugehörigkeit aber ein ebenso willkürliches Kriterium um zwischen schützenswertem Leben und „Sachen“ zu unterscheiden wie es vormals Hautfarbe oder Geschlecht war. Für die Tierrechts-Bewegung sind Menschenrechte ein fundamentaler Bestandteil der Zivilisation – deswegen ist auch der oft geäußerte Vorwurf der Menschenfeindlichkeit vollkommen absurd – ihre ethischen Grundsätze lassen es aber dabei nicht bewenden:

Der Anspruch auf Schutz von Leib und Leben resultiert für die TR-Bewegung nicht aus der bloßen Zugehörigkeit eines Lebewesens zu der Gattung Homo Sapiens, sondern aus einer Reihe von OBJEKTIVEN Kriterien die zwar auf ALLE Menschen zutreffen, aber zusätzlich auch noch auf eine Reihe von anderen Lebewesen.

Zu diesen Kriterien gehören unter anderem Leidensfähigkeit, Bewusstsein, Handlungs- und Entscheidungsautonomie, Erinnerungsvermögen, etc.
Es liegt also die Erkenntnis zugrunde, daß nicht FORMALE Gründe, wie die Zugehörigkeit zu einer Gattung über die Schutzwürdigkeit entscheiden dürfen, sondern INHALTLICHE Gründe. Diese Erkenntnis ist nicht neu – auch früher war man bestrebt die Ausgrenzung von Gruppen zu objektivieren, indem man versucht hat ihnen (z.B. Sklaven, Frauen, Eingeborenen) gewisse Eigenschaften abzusprechen und ihre Diskriminierung damit zu begründen.

Der heutige Stand der Wissenschaft erlaubt es die Absurdität dieser Versuche zu erkennen. Die Forschungsergebnisse der letzten Jahre zeigen aber auch, wie viele Eigenschaften die man früher Mitgliedern der Gattung Homo Sapiens vorbehalten glaubte auch bei anderen Lebewesen in hohem Ausmaß vorhanden sind:

Das Sprachvermögen von Schimpansen und Gorillas, die Intelligenz von Raben, das Erinnerungsvermögen und die engen Sozialstrukturen von Elefanten und anderen Herdentieren – überall erkennt man, daß der Mensch in wichtigen Belangen gar keine solche Ausnahmestellung einnimmt, wie früher angenommen.

Nach dem moralischen Grundsatz der Gerechtigkeit, nämlich Ähnliches auch ähnlich zu behandeln, ist es somit unvertretbar die massive Zäsur zwischen Lebewesen der Gattung Homo Sapiens und anderen, ähnlich gearteten Lebewesen aufrechtzuerhalten; eine Zäsur, die heute ALLE Lebewesen, die nicht zu dieser priviligierten Gattung gehören auf den Status von reinen SACHEN reduziert, mit denen beliebig verfahren werden kann und die keinerlei Recht auf den Schutz ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit haben (weitere Vertiefungen in der Thematik unter www.vegan.at).