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Mit einer offenen Petition an den Bundeskanzler, der sich 50 Universitätsprofessoren und andere Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Kultur
anschlossen, protestiert UNITED CREATURES gegen die Wiedereinführung des Singvogelfangs auf dem Verordnungsweg, wie sie die zuständige Ministerin Rauch-Kallat angekündigt hat. Die Petition wird in Tageszeitungen (STANDARD, PRESSE) und anderen Printmedien veröffentlicht und weist die Öffentlichkeit auf das willkürliche Agieren der zuständigen Ministerin hin..
Wieder einmal beweist Rauch-Kallat ihr komplettes Desinteresse am Tierschutz und beginnt, das erst vor kurzem von allen vier Parteien beschlossene Gesetz zu konterkarieren.
Singvogelfang in Österreich
Bis vor einem halben Jahr, und unbemerkt von einem Großteil der Bevölkerung, war der Singvogelfang, trotz jahrelanger Proteste von Tierschutzorganisationen und trotz Verstoßes gegen EU Richtlinien, in Oberösterreich legal.
Dieser sogenannte „Brauch“ besteht darin, daß im Herbst mit Netzen und Fallen Jagd auf Gimpel, Zeisig und andere Singvögel gemacht wird, um sie dann in winzigen Käfigen in der Adventszeit öffentlich auszustellen und sie im Frühjahr, sofern sie noch am Leben sind, wieder frei zu lassen.
Die Wildvögel kommen durch diese Behandlung auf verschiedene Weise zu grobem Schaden:
- durch den Fang in Netzen und Fallen verletzen die Tiere sich häufig an Kopf und Flügel,
- durch das Einsperren in den Käfigen und die jahrmarktähnlichen Ausstellungen erleiden die scheuen Wildtiere schwerste Schock-, Angst-, und Panikzustände,
- wenn sie nach der monatelangen Qual endlich wieder frei gelassen werden, haben sie oft ihre Fähigkeit zur natürlichen Nahrungssuche verlernt und sterben wenige Tage später.
Laut Meinung anerkannter Wissenschaftler (Prof. Frey, Veterinärmedizinische Universität Wien) ist durch diese Mißhandlung von Wildvögeln der Tatbestand der Tierquälerei nach Paragraph 5 Absatz 2, Zi. 8,10 des Tierschutzgesetzes zweifelsfrei erfüllt.
Nur durch das enge Verhältnis mit der politischen Vormacht des Landes und dem Einsatz aller legistischen Finessen erreichten die Vereine der Singvogelfänger, dass ihr Hobby in die Naturschutzverordnung des Landes aufgenommen und damit sanktioniert wurde.
Aber das neue Tierschutzgesetz 2004 und die dazugehörige Verordnung ließen kurzzeitig Hoffnung schöpfen:
Durch das Verbot der Zurschaustellung von Wildfängen war dem Singvogelfang praktisch ein Ende bereitet. Bis die politischen Intrigen neue Blüten trieben, und eine Intervention der oberösterreichischen Landesregierung das zuständige Ministerium flugs dazu brachte, eine Änderung der betreffenden Verordnung vorzubereiten (DIE PRESSE 02/05), durch die der Singvogelfang durch eine Ausnahmebestimmung wieder fröhliche Urständ feiern können wird.
Damit wird auch der von der Regierung selbst zur Beratung eingerichtete TIERSCHUTZRAT schlichtweg ad absurdum geführt, der sich am 27.April GEGEN eine Ausnahmebestimmung ausgesprochen hat.
Bei der Verteidigung dieses politischen Kniefalls vor einem einzigen Bundesland werden im Ministerium die seltsamsten Argumente gebraucht:
z.B. Man möchte das Hobby „nicht in die Illegalität treiben“ – anstatt einfach zu sagen, man möchte einem tierquälerischen Verhalten EIN ENDE setzen;
Oder man beruft sich auf die „lange Tradition“ dieses Zeitvertreibs, ohne zu erwähnen, daß auch Brauchtümer an den ethischen Standards der Gegenwart gemessen werden müssen – schließlich waren auch Hahnen- und Hundekämpfe einmal beliebte Schauspiele.
Liste der UnterstützerInnen und Text der Petition
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