| zur parlamentarischen Enquete-Kommission
mit dem Gegenstand „Grundlagen eines modernen
Österreichischen Bundestierschutzgesetzes unter
Berücksichtigung europäischer und landesgesetzlicher
Regelungen sowie der Anliegen des Tierschutzvolksbegehrens“
am 10. April 2003
Wien, am 7. April 2003
Der Tierschutz hat in unserer Gesellschaft einen stetig
steigenden Stellenwert. Vor allem für die jüngere
Generation ist Tierschutz laut neueren Umfragen in Jugendmagazinen
eines der wichtigsten gesellschaftlichen Themen. Auch
z.B. das generelle Spendenaufkommen, die Teilnahme der
Wahlberechtigten am Tierschutz-Volksbegehren und die
Reaktion der Öffentlichkeit auf Medienberichte
zum Tierschutz sind dafür Indikatoren.
Viele Länder in der EU haben im Moment strengere
Tierschutzgesetze als Österreich. In der Schweiz,
in Deutschland und in Slowenien z.B. ist Tierschutz
Teil der Bundesverfassung. Mit einem neuen Bundestierschutzgesetz
eröffnet sich für uns in Österreich jetzt
die Möglichkeit, die von der Bevölkerung erwartete
Vorreiterrolle in der EU in Sachen Tierschutz auch wirklich
zu übernehmen.
Um dieses Ziel zu erreichen fordert
die Plattform United Creatures:
1) Ein strenges Bundestierschutzgesetz
nach Artikel 10 oder 11 der Bundesverfassung
Die Kompetenz für die Erstellung des Tierschutzgesetzes
samt seiner Verordnungen muss beim Bund liegen. Der
Artikel 10 (Vollzug des Gesetzes beim Bund) oder Artikel
11 (Vollzug des Gesetzes bei den Ländern) der Bundesverfassung
muss dahingehend geändert werden, dass der Tierschutz
in die Liste der Bundeskompetenzen aufgenommen wird.
Keinesfalls darf das Tierschutzgesetz gemäß
Artikel 12 der Bundesverfassung eingeführt werden,
wonach nur die Gesetzgebung über die Grundsätze
Bundessache wäre, Landessache aber die Erlassung
von Ausführungsgesetzen und die Vollziehung. Diese
Vorgehensweise würde die eigentliche Begründung
für das Bundestierschutzgesetz untergraben. Die
Tierschutzgesetzgebung wäre weiterhin auf eine
unüberschaubare Vielzahl von verschiedenen Verordnungen
und Gesetzen aufgeteilt und es gäbe weiterhin den
Tierschutzgesetz-Umgehungstourismus (wenn z.B. ein Hundehalter
für das Kupieren der Ohren seines Hundes ein anderes
Bundesland aufsucht, in dem diese Operation erlaubt
ist). Die Gesetzgebung wäre obendrein verzögert
und erschwert, weil zunächst die EU Richtlinien
erlassen würden, die dann der Bund in Grundsätze
gießen müsste, die dann vom Land in einem
Gesetz ausformuliert würden.
2) Das neue Bundestierschutzgesetz
muss die jeweils strengsten Landestierschutzgesetze
übernehmen und deutlich schärfer als die EU-Mindestrichtlinien
sein
Ein Bundestierschutzgesetz nach Artikel 10 oder 11
der Bundesverfassung ersetzt natürlich alle Landestierschutzgesetze.
Es muss daher darauf geachtet werden, dass das jeweils
strengste Landestierschutzgesetz als bundesweite Regelung
in das Bundestierschutzgesetz übernommen wird.
Ansonsten würde das Tierschutzniveau in den jeweiligen
Ländern nivelliert.
Beispiel Legebatterieverbot. Die Länder Vorarlberg,
Tirol, Kärnten, Salzburg und Wien haben bereits
ein Legebatterieverbot erlassen. In den Ländern
NÖ, OÖ, Steiermark und Burgenland sind Legebatterien
weiterhin erlaubt. Ein Bundestierschutzgesetz muss daher
ein generelles Legebatterieverbot enthalten, weil sonst
in 5 Bundesländern plötzlich wieder erlaubt
würde, was vorher bereits als Tierquälerei
verboten worden ist. Bei einer persönlichen Unterredung
hat der Landeshauptmann von NÖ, Herr Dr. Erwin
Pröll, Verständnis für diesen Umstand
signalisiert und zugesagt, sich für ein bundesweites
Legebatterieverbot einzusetzen. Wenn das Bundesland
mit den meisten Legebatterien, NÖ, und 5 weitere
Bundesländer bereits für ein Legebatterieverbot
sind, dann werden doch die restlichen Bundesländer
diesbezüglich umgestimmt werden können. Die
Tierschutz-Begründungen für ein Verbot der
Käfighaltung von Legehühnern sind hinlänglich
bekannt. Was in 5 Bundesländern als Tierquälerei
gilt, kann nicht in den 4 anderen keine Tierquälerei
sein.
Die Plattform United Creatures fordert daher:
Ein bundesweites, generelles
Verbot der Käfighaltung für Legehühner!
Um die Vorreiterrolle in der EU in Sachen Tierschutz
wirklich zu übernehmen, dürfte sich das
neue Bundestierschutz aber nicht nur auf die Umsetzung
der EU-Mindestrichtlinien beschränken, sondern
muss deutlich strenger sein. Mindestrichtlinien sind
schließlich nur als das unbedingte Minimum zu
sehen, das EU-weit, also auch in bisher nicht-tierschutzfreundlichen
Ländern wie Griechenland oder Spanien, zu gelten
hat. Österreich kann sich doch mit dem Tierschutzniveau
dieser Länder nicht zufrieden geben!
Die Plattform United Creatures unterstützt den
Entwurf zum Bundestierschutzgesetz von DDr. Regina
Binder, der von der Plattform zum Tierschutz-Volksbegehren
„Ein Recht für Tiere“ vorgelegt wurde,
im vollen Wortlaut. Dieser in die Diskussion eingebrachte
Vorschlag ist bereits ausformuliert und könnte
direkt übernommen werden.
3) Verankerung des Tierschutzes
in der Bundesverfassung
Um dem Stellenwert, den der Tierschutz bereits in der
Gesellschaft hat, auch juridisch zu entsprechen, übernahm
die Salzburger Landesregierung den Tierschutz als Staatsziel
in die Landesverfassung. In Deutschland, aber auch in
der Schweiz und in Slowenien, ist der Schutz der Tiere
Teil der Bundesverfassung. Tierschutz in die Bundesverfassung
in Österreich aufzunehmen, war auch bereits eine
der Forderungen des Tierschutz-Volksbegehrens 1996.
Allein schon aufgrund des Prinzips, das Bundestierschutzgesetz
an den besten Landesgesetzen zu orientieren, muss der
Tierschutz als Verfassungsbestimmung in die Bundesverfassung
aufgenommen werden, weil er ja bereits in der Salzburger
Landesverfassung steht. Erst auf dieser Grundlage kann
gerecht und objektiv abgewogen werden, wenn es zu Konflikten
mit anderen Verfassungsbestimmungen kommt. Wenn nur
z.B. die Freiheit der Kunst oder die Gewerbefreiheit
verfassungsmäßig geschützt sind, aber
das Wohlergehen und die Würde der Tiere nicht,
dann ist in jedem diesbezüglichen Konfliktfall
das Ergebnis vorherbestimmt, unabhängig von Überlegungen
der Gerechtigkeit oder des allgemeinen Moralempfindens.
Eine echte Abwägung des Für und Wider kann
erst dann erfolgen, wenn auch der Tierschutz Verfassungsrang
hat.
Im Entwurf zum Bundestierschutzgesetz von DDr. Regina
Binder, der von der Plattform zum Tierschutz-Volksbegehren
„Ein Recht für Tiere“ vorgelegt wurde,
und auch von der Plattform United Creatures unterstützt
wird, findet sich im §2 (2) folgende Formulierung
zur Verfassungsbestimmung:
Tiere besitzen mitgeschöpfliche Würde.
Diese ist im Umgang mit Tieren jeder Art und Bestimmung
zu achten und findet ihren Ausdruck insbesondere im
Recht jedes Tieres auf einen seiner Art entsprechenden
Lebensvollzug.
In Anlehnung an den Artikel 20a des deutschen Grundgesetzes
sollte der Tierschutz zusätzlich auch als Staatsziel
in der österreichischen Bundesverfassung festgelegt
werden:
Der Staat schützt die Tiere um ihrer selbst
Willen, und nicht nur als Ressource für den Menschen,
im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung
durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz
und Recht durch die vollziehende Gewalt und Rechtssprechung.
Erst auf Basis dieser Verankerung in der Verfassung
kann sich der Tierschutz in der Gesellschaft endlich
entfalten und entwickeln. Sei es z.B. in der Frage,
ob Tierschutz in den Schulplan aufgenommen wird, ob
Tierschutzprojekte gefördert werden, oder ob das
Wohlergehen individueller Tiere als Rechtsgut vor dem
Gesetz anerkannt wird, um entsprechend gegen andere
Rechtsgüter in Konfliktfällen abgewogen werden
zu können.
Weil die Aufnahme von Tierschutz in die Bundesverfassung
die Basis für die weitere Entwicklung des Tierschutzes
in unserer Gesellschaft überhaupt ist, ist das
die zentrale Forderung der Plattform United Creatures.
Und nur auf der Basis von Tierschutz in der eigenen
Bundesverfassung kann Österreich die Forderung
nach der Aufnahme von Tierschutz in die EU-Verfassung
glaubhaft vertreten.
4) Kontrolle und Vollzug: Österreichisches
Tierschutzgütesiegel, Tierschutzorgane, Tieranwaltschaft
und Österreichischer Tierschutzbericht
Die besten Tierschutzgesetze helfen nichts, wenn ihr
Vollzug nicht garantiert ist. Solange Tiere vor dem
Gesetz als Sachen gelten, kann niemand in ihrem Namen
den Vollzug der Gesetze zu ihrem Schutz gerichtlich
erzwingen. Die Behörden sind bisher nicht einmal
berechtigt Tierschutzvereinen Auskünfte über
laufende Verfahren zu erteilen. Die Interessen der Tiere
werden von niemandem gewahrt, weil nach dem Gesetz Tiere
als Sachen nicht einmal Interessen haben. Das ist erfahrungsgemäß
das größte Problem im Tierschutz im Moment.
Die ideale Lösung wäre, Tieren ein subjektives
Recht auf Vollzug der Tierschutzgesetze zuzuerkennen.
Im Konfliktfall würde dann für jedes betroffene
Tier ein Kurator bestellt werden, der die Vertretung
dieses Tieres vor dem Gesetz übernimmt. Solange
die Zeit aber noch nicht reif für eine derartig
grundlegende Gesetzesänderung ist, bietet sich
als Lösung der im Entwurf zum Bundestierschutzgesetz
von DDr. Regina Binder, der von der Plattform zum Tierschutz-Volksbegehren
„Ein Recht für Tiere“ vorgelegt wurde,
aufgezeigte Weg mit Österreichischem Tierschutzsiegel,
Tierschutzorganen, Tieranwaltschaft und Österreichischem
Tierschutzbericht, der von der Plattform United Creatures
unterstützt wird.
Die Plattform United Creatures fordert also:
Nach §12 dieses Entwurfes wird ein bundeseinheitliches
Gütesiegel, das Österreichische
Tierschutzsiegel, für „gut tiergerechte“
und „sehr tiergerechte“ Nutztierhaltung
eingeführt, das sich am Tiergerechtheitsindex
TGI 35L orientiert.
Nach §40 dieses Entwurfes gibt es Tierschutzorgane,
deren Bestellung in der Verfassung geregelt ist, und
die mit einer Reihe von Befugnissen die Einhaltung
des Bundestierschutzgesetzes überwachen sollen.
Nach §41 dieses Entwurfes gibt es eine Tieranwaltschaft,
deren Existenz ebenfalls in der Verfassung gesichert
ist, und die an der Vollziehung des Bundestierschutzgesetzes
und seiner Verordnungen mitwirkt. Die Tieranwaltschaft
vertritt die Interessen der Tiere im Verwaltungsverfahren,
im Verwaltungsstrafverfahren, sowie im gerichtlichen
Strafverfahren, ist weisungsfrei und hat Zugang zu
allen an die Behörde überbrachten Meldungen,
Anzeigen und Urteilen im Zusammenhang mit dem Bundestierschutzgesetz.
Zuletzt hat nach §44 dieses Entwurfs der Bundesminister
dem Nationalrat in Abständen von zwei Jahren
einen Bericht über die Lage des Tierschutzes
und über den Stand der Umsetzung des Bundestierschutzgesetzes
und der auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen
vorzulegen (Österreichischer Tierschutzbericht).
Dabei sind insbesondere auch die Erfahrungen mit der
Vollziehung tierschutzrechtlicher Bestimmungen zu
berücksichtigen.
5) Ideelle und finanzielle Förderung
der Tierschutzarbeit durch die öffentliche Hand
Jahraus jahrein übernehmen österreichweit
hunderte Personen ehrenamtlich die Tierschutzarbeit
für die gesamte Gesellschaft. Dieser ehrenamtliche
Dienst kostet nicht nur viel Zeit und Energie, sondern
auch finanzielle Mittel. So kümmern sich zahllose
Tierheime und Gnadenhöfe um jene Tiere, deren Besitzer
sich ihrer Verantwortung entzogen und diese Tiere ausgesetzt
oder hergegeben haben. Verschiedene Organisationen ermöglichen
es allen Menschen zu jeder Tages- und Nachtzeit die
Tierrettung zu Hilfe rufen zu können. Andere Menschen
setzen sich politisch für verbesserte Tierschutzgesetze
ein. Wiederum andere bringen laufend Übertretungen
der Tierschutzgesetze zur Anzeige. Andere informieren
die Öffentlichkeit, erarbeiten tierfreundliche
Alternativen oder gehen in Schulen, um die Jugend über
Tierschutz und Tierrechte zu unterrichten und die wesentlichen
Fragen zu diskutieren. Gerade letzteres hat eine sehr
wichtige Funktion in der Gesellschaft. Es ist bekannt,
dass die Misshandlung von Tieren und Menschen oft Hand
in Hand geht. Deshalb ist es von besonderer Tragik,
wenn das große Interesse der Schulen am Projekt
„Tierschutz im Unterricht“ mangels finanzieller
Mittel nicht abgedeckt werden kann.
Die allermeisten dieser Tätigkeiten funktionieren
nur, weil sich einige Menschen ihrer Verantwortung stellen
und entweder spenden oder sich ehrenamtlich in ihrer
Freizeit persönlich einsetzen. Das Ausmaß
der notwendigen Tierschutzarbeit steht jedenfalls trotz
alledem in keinem Verhältnis zu den vorhandenen
Mitteln, weil diese nur auf der Initiative einzelner
Idealisten beruhen. Die Gesellschaft hat ihre Verantwortung
einfach abgegeben.
Im Entwurf zum Bundestierschutzgesetz von DDr. Regina
Binder, der von der Plattform zum Tierschutz-Volksbegehren
„Ein Recht für Tiere“ vorgelegt wurde,
findet sich in §4 die Förderung des Tierschutzes
aus öffentlichen Mitteln.
Die Plattform United Creatures fordert daher:
Tierschutz ist ein öffentliches Anliegen, das
von Bund, Ländern und Gemeinden ideell zu fördern
und durch Finanzierungsbeiträge zu unterstützen
ist. Dazu gehören insbesondere die Finanzierung
geeigneter Maßnahmen zur Förderung des
Tierschutzes in der Gesellschaft, insbesondere in
den Bereichen Erziehung, Unterricht und Bildung, sowie
die Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten
im Bereich des Tierschutzes.
Schlussbemerkung
Wir haben jetzt in Österreich die einmalige Chance
ein wirklich modernes, allen Anforderungen gerecht werdendes
und von Altlasten befreites Tierschutzgesetz zu verfassen,
das eine Modellwirkung für Osteuropa und die gesamte
EU haben kann. Österreich ist in der besonderen
Lage hier eine Vorreiterrolle übernehmen zu können.
Allen Umfrageindikatoren zufolge erwartet die Gesellschaft
diese Vorreiterrolle auch. Die Plattform United Creatures
bietet auf allen Ebenen ihre Zusammenarbeit und ihre
Expertisen und Kontakte an, um in einer gemeinsamen
Anstrengung dieses Ziel verwirklichen zu können.
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